AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Fax: 02742/9005/13710
St. Pölten, am 7. Mai 2024
RU6-E-3445/001-2023
ÖBB-Strecken
1. Bf. Hainfeld - Bf. Traisen, km 43,587 bis km 55,994
2. Bf. Traisen - Bf. St. Pölten, km 56,000 bis km 75,163
3. Bf. Traisen - Lst. Freiland, km 0,000 bis km 12,725
Vorhaben "Traisentalbahn Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung"
Kundmachung im Großverfahren
I. des verfahrenseinleitenden Antrages sowie
II. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
EDIKT
1. Gegenstand der Anträge
Mit Eingabe vom 19. Dezember 2023 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung
- der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff iVm § 20 EisbG und
- der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 127 iVm § 38 WRG 1959
für das Vorhaben „Traisentalbahn Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung“ entlang der ÖBB-Strecken 1. Bf. Hainfeld - Bf. Traisen, km 43,587 bis km 55,994, 2. Bf. Traisen - Bf. St. Pölten, km 56,000 bis km 75,163, und 3. Bf. Traisen - Lst. Freiland, km 0,000 bis km 12,725.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt mit dem gegenständlichen Vorhaben im Wesentlichen die Elektrifizierung der Streckenäste Hainfeld bis St. Pölten und Traisen bis Schrambach sowie die Attraktivierung von Verkehrsstationen. Außerdem werden auf der gesamten Strecke ein Bedienweg und ein Kabeltrog errichtet. Weiters werden Verkehrsstationen, Brückenobjekte und Durchlässe erneuert bzw. verbessert.
3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 27. Mai 2024, bis einschließlich Freitag, den 12. Juli 2024, zur Einsicht auf:
- Anträge der ÖBB-Infrastruktur AG vom 19. Dezember 2023
- Bauentwurf samt Gutachten gemäß § 31a EisbG der Arsenal Railway Certification GmbH vom 20. Dezember 2023, Dokumentnummer 2036-1S-02-V2.0
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:
- Eisenbahnbehörde, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (02742/9005/13916)
- Stadtgemeinde Hainfeld, Hauptstraße 5, 3170 Hainfeld
- Stadtgemeinde Lilienfeld, Dörflstraße 4, 3180 Lilienfeld
- Gemeinde Rohrbach an der Gölsen, Hauptplatz 4, 3163 Rohrbach an der Gölsen
- Magistrat der Stadt St. Pölten, Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
- Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen, Kirchenplatz 1, 3161 St. Veit an der Gölsen
- Marktgemeinde Traisen, Mariazellerstraße 78, 3160 Traisen
- Marktgemeinde Türnitz, Markt 28, 3184 Türnitz
- Stadtgemeinde Wilhelmsburg, Hauptplatz 13, 3150 Wilhelmsburg
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.
4. Einwendungen
Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (27. Mai 2024 bis 12. Juli 2024) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden.
Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Datum: | Mittwoch, 28. August 2024, Beginn 9.00 Uhr Donnerstag, 29. August 2024, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf) |
Ort: | Volksheim Traisen, Rathausplatz 3, 3160 Traisen |
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das Vorhaben „Traisentalbahn Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung“ entlang der ÖBB-Strecken 1. Bf. Hainfeld - Bf. Traisen, km 43,587 bis km 55,994, 2. Bf. Traisen - Bf. St. Pölten, km 56,000 bis km 75,163, und 3. Bf. Traisen - Lst. Freiland, km 0,000 bis km 12,725.
Zum Ablauf der Amtshandlung:
Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten haben und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben werden.
Mittwoch, 28. August 2024, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Im Anschluss daran und bei Bedarf am Donnerstag, 29. August 2024, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.
Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger