Bekanntmachung
gemäß § 174 Abs. 2 AktG
Gemäß § 174 Abs. 2 AktG wird darauf hingewiesen, dass in der 12. ordentlichen Hauptversammlung der 3-Banken Wohnbaubank AG vom 06. Mai 2024 der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt wurde, auf Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Nominale von bis zu EUR 250.000.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf einmal oder in mehreren Tranchen auszugeben sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu 36.800.000 auf Inhaber lautende Genussrechte im Nominale von je EUR 1,00 gemäß § 174 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben.