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Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (99147f) | Ordentliche Generalversammlung 2024

Ordentliche Generalversammlung: 20. Juni 2024, 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 20. Juni 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Räumlichkeiten der Wien-Süd Projektmanagement GmbH
Robert Schumann Gasse 61
2380 Perchtoldsdorf
Veröffentlicht auf EVI am 08.05.2024

Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft „Wien-Süd“ 
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Donnerstag, 20. Juni 2024, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Wien-Süd Projektmanagement GmbH, 2380 Perchtoldsdorf, Robert Schumann Gasse 61

Tagesordnung:

  1. Bestellung des Schriftführers und der Stimmzähler durch den Versammlungsleiter
  2. Wahl der Protokollbeglaubiger
  3. Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  4. Geschäftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023
  5. Rechnungsabschluss 2023
    a. Erläuterung der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023
    b. Bericht und Anträge des Aufsichtsrates
  6. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2023 und die Verwendung des Gewinnes
  7. a. Verlesung des Berichtes des Prüfungsverbandes über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023
    b. Bericht und Anträge des Aufsichtsrates hiezu
  8. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  9. Satzungsänderung in §33 Abs. 5 und §39 Abs. 2
  10. Wahlen:  
    a. in den Vorstand
    b. in den Aufsichtsrat
  11. Allfälliges

Sollten Sie aus persönlichen Gründen diesen Termin nicht wahrnehmen können, so ersuchen wir Sie, von der Möglichkeit einer Vertretung durch Vollmacht Gebrauch zu machen, um die Beschlussfähigkeit der Generalsversammlung zu sichern. Die erforderlichen Vollmachtsformulare stellt Ihnen Ihr Hausbesorger oder Gruppenverwalter gerne zur Verfügung.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Kurzfassung des Prüfungsberichtes liegen in der Zeit von 05. bis 19. Juni 2024 in der Genossenschaft „Wien-Süd“ auf. Gemäß § 35 der Satzung kann gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung Einsicht während der Bürozeiten genommen werden.

Gemäß § 33 der Satzung ist die Generalversammlung beschlussfähig, wenn wenigstens 10 Prozent der Mitglieder der Genossenschaft anwesend oder vertreten sind. Nach Abwarten einer Stunde kann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder die Generalversammlung durchgeführt werden.

Wien, im Mai 2024

Mag. A. Weikhart e.h. 
Obmann

DI W. Koch e.h.
Obmannstellvertreter