Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 359/2024
Kollektivvertrag: KV 359/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 359/2024
- Katasterzahl
- XV/71/5
Veröffentlicht auf EVI am 14.06.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.427.513
KV 359/2024. Am 12. März 2024 haben der Österreichische Raiffeisenverband und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die „Unser Lagerhaus“ Warenhandels G.m.b.H. sowie Lagerhausgenossenschaften und Imkergenossenschaften abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Kärnten; b) für die „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsgesellschaft m.b.H. und für deren Tochtergesellschaften sowie die der Raiffeisenlandesbank Kärnten, Rechenzentrum und Revisionsverband reg. Gen.m.b.H. angeschlossenen Lagerhausgenossenschaften und Kärntner Imkergenossenschaften sowie deren Tochtergesellschaften; c) für alle nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, für Lehrlinge, Ferialarbeiterinnen und Ferialarbeiter sowie Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Lehrlingseinkommen und anderer Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 359/2024, Katasterzahl XV/71/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft