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Kollektivvertrag KV 353/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 14.06.2024

Kollektivvertrag: KV 353/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 353/2024
Katasterzahl
IV/31/42

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.427.513

KV 353/2024. Am 9. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Geflügelindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soferne sie nicht dem Angestelltengesetz unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 353/2024, Katasterzahl IV/31/42, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Juni 2024

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