Kollektivvertrag KV 353/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 14.06.2024
Kollektivvertrag: KV 353/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. März 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 353/2024
- Katasterzahl
- IV/31/42
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.427.513
KV 353/2024. Am 9. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Geflügelindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soferne sie nicht dem Angestelltengesetz unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 353/2024, Katasterzahl IV/31/42, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft