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Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft (157971k) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 4. Juni 2024, 11:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 04. Juni 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Allianz Campus Vienna (ACV)
Linzer Straße 225
1140 Wien
Center/Court (2. Stock)
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2024

Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft

1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13
FN 157971k

Einladung

Die 

28. ordentliche Hauptversammlung

der Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft findet am Dienstag, 4. Juni 2024 um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Allianz Campus Vienna (ACV), 1140 Wien, Linzer Straße 225, Center/Court (2. Stock) statt.

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 sowie des Vorschlags über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2023
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  4. Wahlen in den Aufsichtsrat (Vertreter des Grundkapitals)
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

II. Bestimmungen gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft

Teilnahme- und stimmberechtigt ist die im Aktienbuch eingetragene Alleinaktionärin Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft. Die Alleinaktionärin hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Alleinaktionärin hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person schriftlich erteilt werden.

Die Teilnahme beitragsleistender Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigter (nach § 5 Z 1 bzw. Z 2 lit. a Pensionskassengesetz) an der Hauptversammlung erfolgt nach den in Punkt IV. näher beschriebenen Modalitäten.

III. Unterlagen für die Alleinaktionärin

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen der Alleinaktionärin ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

Gemäß § 108 Abs 5 AktG können auf Verlangen der Alleinaktionärin dieser die gegenständliche Einladung sowie Abschriften der vorgenannten Unterlagen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden. 

IV. Beitragsleistende Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigte

Die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, sofern sie sich bis zum 21. Mai 2024 einlangend bei der Gesellschaft schriftlich anmelden:

  • per Mail an raffaela.bartels@allianz.at oder
  • per Post an Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft z.H. Frau Raffaela Bartels, 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13.

Mit der Anmeldung ist ein geeigneter Nachweis Ihrer Teilnahmeberechtigung und Identität zu übersenden (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) sowie eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben, die für Rückfragen sowie zur Übermittlung von Unterlagen verwendet wird.

Den beitragsleistenden Arbeitgebern und den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stehen gemäß § 29 Pensionskassengesetz die Auskunftsrechte gemäß § 118 AktG insbesondere in Bezug auf die eigene Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zu.

Wir bitten die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, ihre Fragen zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per Mail an die Adresse raffaela.bartels@allianz.at zu übermitteln, sodass diese möglichst bis Mittwoch, 29. Mai 2024, um 16 Uhr bei der Gesellschaft einlangen. Um die Identifikation zu ermöglichen, möge für die Fragestellung diejenige E-Mail-Adresse verwendet werden, von welcher die Anmeldung zur Hauptversammlung abgesendet wurde oder welche bei postalischer Anmeldung bekannt gegeben wurde. Die bis zum Beginn der Hauptversammlung übermittelten Fragen werden in der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden verlesen.

Das Auskunftsrecht kann von den beitragsleistenden Arbeitgebern und den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten auch während der Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.

Wien, im April 2024                                                                              

Der Vorstand

https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-z3x