CAS-AG (600056k) | Beschluss der Hauptversammlung der CAS-AG (nunmehr Amadé Automatensalons AG) 24.04.2024
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Veröffentlichungen durch AG: Beschluss der Hauptversammlung der CAS-AG (nunmehr Amadé Automatensalons AG)
- Rechtsgrundlage
- § 153 Abs. 2 AktG
Veröffentlicht auf EVI am 24.04.2024
CAS-AG
Beschluss
Mit Beschluss der Hauptversammlung der CAS-AG, nunmehr Amadé Automatensalons AG, FN 600056k, vom 15.04.2024 wurde das Grundkapital von EUR 200.000,- um EUR 1.300.000,- auf EUR 1.500.000,- erhöht.
Gemäß § 153 Abs. 2 AktG wird der Ausgabebetrag mit EUR 1.300.000,- und die für die Ausübung des Bezugsrechtes bestimmte Frist von zwei Wochen veröffentlicht.
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
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