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CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft (78033f) | Kraftloserklärungsbeschluss 23.04.2024

Veröffentlichungen durch AG: Kraftloserklärungsbeschluss

Rechtsgrundlage
§ 179 AktG
Veröffentlicht auf EVI am 23.04.2024

Kraftloserklärungsbeschluss

des Vorstands der

CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft

Sitz in Linz, FN 78033f

Nachstehende Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden wurde gesetzeskonform durch dreimalige Einschaltung auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI; ehemals Amtsblatt zur Wiener Zeitung) veröffentlicht:

In der ordentlichen Hauptversammlung der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft vom 24.08.2023 wurde zum Zweck der Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 181 Abs. 1 und 182 Abs. 1 AktG von EUR 1.090.092,51 um EUR 1.090.092,51 auf EUR 0 sowie eine zeitgleiche Erhöhung des Grundkapitals von EUR 0 um EUR 70.000 auf EUR 70.000 durch Ausgabe von 70.000 neue auf Namen lautende Stückaktien beschlossen. Diese Kapitalherabsetzung sowie Kapitalerhöhung wurde mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 25.10.2023 im Firmenbuch eingetragen und damit wirksam. Sämtliche neu ausgegebenen Aktien wurden von ELITE BUSINESS NETWORK Gesellschaft m.b.H. (Sitz in Linz; FN 175835g) gezeichnet und übernommen. Die bisher von der Gesellschaft ausgegebenen 150.000 Stückaktien haben ihre Wirkung verloren.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung fordern wir alle Aktionär:innen der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft, welche bisher verbriefte Aktien an der Gesellschaft gehalten haben, auf, gemäß § 58 Abs. 2 AktG bis längstens 05.02.2024 die Aktienurkunden bei der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft, Hafferlstraße 7, 4020 Linz, einzureichen. Dies betrifft sämtliche verbrieften Aktien der Gesellschaft mit den Seriennummern 5.001 bis 24.400. Die Einreichung kann während der üblichen Geschäftsstunden oder postalisch erfolgen. 

Nicht fristgerecht eingereichte Aktien werden von der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft gemäß § 179 AktG für kraftlos erklärt.

Dieser Aufforderung ist keiner der Aktionäre fristgerecht nachgekommen. Die nicht eingereichten verbrieften Aktien der Gesellschaft mit den Seriennummern 5.001 bis 24.400 werden deshalb hiermit für kraftlos erklärt.

Linz, im April 2024

Der Vorstand der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft

Verantwortlich für den Inhalt: CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft (78033f)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-xv3