AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG
STADT WIEN – WASSERRECHT
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrages EDIKT zu GZ: 1282986-2023
Gemäß §§ 10 Abs. 2 und 32 WRG 1959 und § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrages
Die deeep Tiefengeothermie GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, verfolgt das Pilotprojekt Tiefengeothermie, Geothermische Triplette "Hydros Seestadt“, und zwar die Durchführung eines wasserwirtschaftlichen Versuches samt Durchführung der Bohrungen, in Wien 22., auf dem Grundstück Nr. 672/15 (künftig Nr. 629/194), EZ 1651, KG Aspern,
Über diesen Antrag hat der Landeshauptmann von Wien als zuständige Behörde das wasserrechtliche Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens des Landeshauptmannes von Wien sind folgende im Projekt beschriebenen Vorhaben:
Im Zuge des Geothermieprojektes „Hydros Seestadt“ sollen für die erstmalige geothermische Nutzung des Aderklaa Konglomerats im Bereich der Seestadt Aspern drei Geothermiebohrungen niedergebracht werden. Diese Bohrungen bestehen aus einer Pilotbohrung Hydros TH1, einer Injektionsbohrung Hydros TH2 sowie einer Produktionsbohrung Hydros TH3.
Das Grundstück auf dem die drei Bohrungen bis zu ca. 1000 m Tiefe durchgeführt werden, befindet sich im 22. Wiener Gemeindebezirk südöstlich der Seestadt Aspern. Dieses Grundstück Nr. 672/15 (künftig Nr. 629/194), EZ 1651, KG Aspern, besitzt derzeit noch keine Adresse.
Die genutzte Fläche im Rahmen der Bohrungen und Testungen wird max. 14.500 m² betragen. In einer Tiefe ab ca. 1000 m verlaufen die Bohrungen im Umkreis von ca. 2 km abgelenkt in nördlich, nord-östlich und süd-östliche Richtung, und dadurch sind in großer Tiefe (ab 1000 m-3280 m) weitere Grundstücke vom Vorhaben betroffen.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Vom 24. April 2024 bis einschließlich 5. Juni 2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen im Amt der Wiener Landesregierung, Stadt Wien - Wasserrecht, Dresdner Straße 73-75, 1. Stock, Zimmer 135/136, 1200 Wien, während der Amtsstunden (07:30 bis 15:30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Hinweis: Im Zeitraum vom 24. April 2024 bis einschließlich 5. Juni 2024 besteht für jedermann die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben beim Landeshauptmann von Wien, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der Wiener Landesregierung oder per E-Mail an post@ma58.wien.gv.at einzubringen.
4. Hinweis zur Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG
Die Parteistellung als solche richtet sich nach § 102 WRG 1959.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 24. April 2024 bis einschließlich 5. Juni 2024, bei der Behörde, das ist der Landeshauptmann von Wien, per Adresse: Amt der Wiener Landesregierung, Stadt Wien - Wasserrecht, Dresdner Straße 73-75, 1200 Wien, oder per E-Mail an post@ma58.wien.gv.at, schriftlich Einwendungen erheben.
5. Hinweis auf die Zustellung von Schriftstücken
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Für den Landeshauptmann:
Mag.a Benke
Obermagistratsrätin