Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 225/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 225/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. November 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 225/2024
Katasterzahl
Ang/Ind/3
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Berufsgruppe Gießereiindustrie des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist.

Veröffentlicht auf EVI am 19.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.285.670

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 225/2024. Am 7. Dezember 2023 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, Berufsgruppe Gießereiindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau und Bergwerke/Eisen/Gießerei, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Berufsgruppe Gießereiindustrie des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Überstundenpauschalien und Lehrlingseinkommen und enthält Bestimmungen über die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie die Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 und wurde unter Registerzahl KV 225/2024, Katasterzahl Ang/Ind/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. April 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft