Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 225/2024
Kollektivvertrag: KV 225/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. November 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 225/2024
- Katasterzahl
- Ang/Ind/3
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Berufsgruppe Gießereiindustrie des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist.
Veröffentlicht auf EVI am 19.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.285.670
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 225/2024. Am 7. Dezember 2023 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, Berufsgruppe Gießereiindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau und Bergwerke/Eisen/Gießerei, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Berufsgruppe Gießereiindustrie des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Überstundenpauschalien und Lehrlingseinkommen und enthält Bestimmungen über die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie die Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991 und wurde unter Registerzahl KV 225/2024, Katasterzahl Ang/Ind/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. April 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft