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Details: Sozialversicherungspensionskasse AG

Sozialversicherungspensionskasse AG (250300p) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 14. Mai 2024, um 12:00 Uhr
Termin:
Dienstag, den 14. Mai 2024 um 12:00 Uhr
Ort:
In den Geschäftsräumen des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1. Stock, Sitzungssaal 1.70
1030 Wien
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung die Inhaber der Namensaktien berechtigt. Ebenfalls zur Teilnahme berechtigt sind die beitragsleistenden Arbeitgeber, die Anwartschaftsberechtigten (§ 5 Z. 1 PKG) und die Leistungsberechtigten mit Anspruch auf eine Leistung aus der Pensionskasse aus dem Versicherungsfall des Alters oder der Berufsunfähigkeit (§ 5 Z. 2 lit. A PKG), wenn sie sich bis spätestens 7. Mai 2024 schriftlich bei der Gesellschaft zur Teilnahme anmelden und einen geeigneten Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung erbringen.
Veröffentlicht auf EVI am 23.04.2024

Sozialversicherungspensionskasse AG

Wien

Einladung

zu der am Dienstag, den 14. Mai 2024, um 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in 1030 Wien, Kundmanngasse 21, 1. Stock, Sitzungssaal 1.70,

stattfindenden

21. ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes, des Vorschlages über die Ergebnisverwendung, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  5. Wahl Aufsichtsrat – Vertreter des Grundkapitals
  6. Allfälliges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung die Inhaber der Namensaktien berechtigt.

Ebenfalls zur Teilnahme berechtigt sind die beitragsleistenden Arbeitgeber, die Anwartschaftsberechtigten (§ 5 Z. 1 PKG) und die Leistungsberechtigten mit Anspruch auf eine Leistung aus der Pensionskasse aus dem Versicherungsfall des Alters oder der Berufsunfähigkeit (§ 5 Z. 2 lit. A PKG), wenn sie sich bis spätestens 7. Mai 2024 schriftlich bei der Gesellschaft zur Teilnahme anmelden und einen geeigneten Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung erbringen.

Wien, im 23.4.2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Sozialversicherungspensionskasse AG (250300p)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-qgq