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Förderung Richtlinienerlass

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Veröffentlicht auf EVI am 13.04.2024

Förderung: Richtlinienerlass

Informationen und Einbringung von Ansuchen
Organisation
Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
Übermittlung
Web
https://www.oeht.at/
Post
Strauchgasse 3, 1010 Wien

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

Richtlinienerlass

Am 3. April 2024 hat der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus-Investitions-Richtlinie), die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie), die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie) sowie die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Haftungs-Richtlinie) neu erlassen. 

Die Richtlinien und die dazugehörigen Informationen zur Einbringung von Ansuchen können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT), Strauchgasse 3, 1010 Wien, bezogen werden. Sie stehen auch auf der Website der OeHT unter www.oeht.at zur Verfügung. 

Für den Bundesminister:
Mag. Titlbach-Supper

 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft