Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses
gemäß § 38 Abs. 4 UGB
Mit Kaufvertrag vom 26.03.2024 hat Herr DDr. Bernhard Hans Christian Günther als Verkäuferseite Teile des Betriebes seiner kieferorthopädischen Praxis an Frau Dr. Sabine Eva Marion Birgit Frisch als Käuferseite verkauft.
Im Zuge dessen wurde im Punkt II des Kaufvertrages vom 26.03.2024 ein Haftungsausschluss gemäß § 38 Absatz 4 UGB wie folgt vereinbart:
Von der Käuferseite werden daher keinerlei Rechtsverhältnisse und Behandlungsverträge mit früheren oder aktuellen Patienten übernommen, sondern werden diese von der Verkäuferseite zurückbehalten und hält die Verkäuferseite die Käuferseite diesbezüglich vollkommen schad-, klag- und exekutionslos. Die Käuferseite verpflichtet sich jedoch gegenüber der Verkäuferseite, den aktuell bei Herrn DDr. Bernhard Hans Christian Günther in Behandlung befindlichen Patienten auf deren Wunsch die Fortsetzung ihrer Behandlung anzubieten.
Die Haftung der Käuferseite für die von der Verkäuferseite zurückbehaltenen und daher von der Käuferseite nicht übernommenen Rechtsverhältnisse mit Patienten wird daher gemäß § 38 (4) UGB ausgeschlossen.