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JCL Logistics Austria GmbH (342040a) | Haftungsausschluss 04.04.2024


JCL Home Delivery Austria GmbH (592171s)

Haftungsausschluss: Teilbetriebsübernahme B2B/B2C Möbellogistik

Rechtsgrundlage
§ 38 Abs. 4 UGB
Übergebender Rechtsträger
JCL Logistics Austria GmbH, FN 342040 a
Übernehmender Rechtsträger
JCL Home Delivery Austria GmbH, FN 592171 s
Veröffentlicht auf EVI am 04.04.2024

Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses gemäß § 38 Abs. 4 UGB

Mit Wirkung zum Ablauf des Tages 31.03.2024 hat die JCL Logistics Austria GmbH mit dem Sitz in Wolfurt und der Geschäftsanschrift Senderstraße 28, 6961 Wolfurt, eingetragen zu FN 342040 a im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch, den Teilbetrieb B2B/B2C Möbellogistik im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrags an die JCL Home Delivery Austria GmbH, mit dem Sitz in Wolfurt und der Geschäftsanschrift Senderstraße 28, 6961 Wolfurt, eingetragen im Firmenbuch zu FN 592171 s, verkauft und an diese übertragen.

In diesem Zusammenhang wird hiermit bekanntgemacht, dass im Unternehmenskaufvertrag vereinbart wurde, dass gemäß § 38 Abs. 4 UGB die Haftung der JCL Home Delivery Austria GmbH als Übernehmerin des (Teil-)Unternehmens für gemäß dem Unternehmenskaufvertrag nicht übernommene unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse der JCL Logistics Austria GmbH ausgeschlossen ist und dass diese Vereinbarung auch dritten Personen gegenüber wirksam ist. 

Die ausgeschlossenen Vermögensgegenstände und Rechtspositionen für die keine Haftungen bzw. Verbindlichkeiten übernommen wurden, umfassen insbesondere: (a) folgende Vermögensgegenstände und Rechtspositionen, die dem Teilbetrieb B2B/B2C Möbellogistik zuordenbar sind, aber nicht mitübertragen werden: (i) aktive Vermögenspositionen sowie sonstige Rückstellungen, soweit diese nach dem Unternehmenskaufvertrag nicht übertragen werden, (ii) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, (iii) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und (iv) die Verbindlichkeit gegenüber der Hypo Vorarlberg Bank AG sowie (b) die Vermögegengegenstände und Rechtspositionen, die nicht zum Teilbetrieb B2B/B2C Möbellogistik gehören. 

Soweit dies im Unternehmenskaufvertrag vorgesehen ist, wurde die Haftung auch für Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die nach dem Kaufvertrag der Käuferin zuzuordnen sind, jedoch infolge eines Widerspruchs nach § 38 Abs. 2 UGB nicht übergehen.

JCL Logistics Austria GmbH
JCL Home Delivery Austria GmbH