Kollektivvertrag KV 177/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 03.04.2024
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Jänner 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 177/2024
- Katasterzahl
- IV/31/24
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Verband angehörenden Betrieben. Unter Obstverwertung ist die Erzeugung von Marmeladen, Obstkonserven und von kandierten Früchten zu verstehen. Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist der Lohnvertrag nur dann anzuwenden, wenn die Obst- und Gemüseverwertung jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.243.307
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 177/2024. Am 16. Februar 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Verband angehörenden Betrieben. Unter Obstverwertung ist die Erzeugung von Marmeladen, Obstkonserven und von kandierten Früchten zu verstehen. Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist der Lohnvertrag nur dann anzuwenden, wenn die Obst- und Gemüseverwertung jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 177/2024, Katasterzahl IV/31/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. März 2024
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft