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Details: VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft

VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft (68567i) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 06. Juni 2024 um 10:30 Uhr
Termin:
Donnerstag, den 06. Juni 2024 um 10:30 Uhr
Ort:
Marx Palast
Maria-Jacobi-Gasse 2
1030 Wien
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Teilnahme- und stimmberechtigt ist die im Aktienbuch eingetragene Alleinaktionärin VBV – Betriebliche Altersvorsorge Aktiengesellschaft.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Alleinaktionärin VBV – Betriebliche Altersvorsorge Aktiengesellschaft hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Alleinaktionärin hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden.
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft in 1020 Wien, Obere Donaustrasse 49 – 53
Einsichtszeiten:
Ab 16. Mai 2024
Veröffentlicht auf EVI am 08.05.2024

VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft

1020 Wien, Obere Donaustraße 49-53

EINLADUNG

Die

34. ordentliche Hauptversammlung

der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft findet am 06. Juni 2024 um 10:30 Uhr im Marx Palast, 1030 Wien, Maria-Jacobi-Gasse 2, statt.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2023.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
  5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 (Veröffentlichungen) und in § 7 (Sitzungen des Aufsichtsrates).
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.

Teilnahme- und stimmberechtigt ist die im Aktienbuch eingetragene Alleinaktionärin VBV – Betriebliche Altersvorsorge Aktiengesellschaft.

Die Alleinaktionärin VBV – Betriebliche Altersvorsorge Aktiengesellschaft hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Alleinaktionärin hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden.

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen der Alleinaktionärin ab 16. Mai 2024 unter der Adresse der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft in 1020 Wien, Obere Donaustrasse 49 – 53, zur Verfügung.

Gemäß § 29 Pensionskassengesetz werden auch die beitragleistenden Arbeitgeber und die An­wartschafts- und Leistungsberechtigten zu dieser Hauptversammlung eingeladen.

Zur Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Das Recht zur Teilnahme des berechtigten Anwartschafts- bzw. Leistungsberechtigten an der Hauptversammlung erlischt, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung (also bis 23.05.2024 einlangend) gegenüber der Gesellschaft schriftlich die beabsichtigte Teilnahme bekannt gibt.

Wien, im Mai 2024

Der Vorstand

 

 

Verantwortlich für den Inhalt: VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft (68567i)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-87r