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Details: R-CO 2 Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

R-CO 2 Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

Außerordentliche Hauptversammlung: 14 Mai 2024 um 18 Uhr
Termin:
Dienstag, den 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr
Ort:
Gesellschaftssitz
29, avenue de Messine
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 03.05.2024

R-CO 2

Société d'investissement à capital variable
Siège social 29 avenue de Messine – 75 008 Paris
889 511 747 RCS Paris

EINBERUFUNG ZUR ZWEITEN HAUPTVERSAMMLUNG

Da das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde, war die am 29 April 2024 um 18 Uhr abgehaltene Hauptversammlung in Bezug auf die außerordentlichen Beschlüsse nicht beschlussfähig.

Daher werden die Aktionäre erneut zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen, die am 14 Mai 2024 um 18 Uhr am Gesellschaftssitz in 29, avenue de Messine, 75008 Paris stattfindet. Die Tagesordnung umfasst erneut die folgenden Punkte:

  • Kenntnisnahme des Berichts des Verwaltungsrats
  • Änderung von Artikel 27 der Satzung „Modalitäten der Verwendung der ausschüttbaren Beträge“ gemäß der Verordnung Nr. 2020-07 der französischen Behörde für Rechnungslegungsgrundsätze (ANC) über den neuen Kontenplan
  • Anpassung der Artikel 13, 17, 19 und 21 der Satzung an die geltenden Vorschriften
  • Vollmachten zur Erfüllung der Formalitäten

Alle Aktionäre können unabhängig von der Anzahl ihrer Aktien an dieser Versammlung teilnehmen oder sich dort von einem anderen Aktionär oder ihrem Ehepartner vertreten lassen.

Die Inhaber von Namensaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich im Aktienregister der Gesellschaft geführt sein, um an der Versammlung teilzunehmen, per Briefwahl abzustimmen oder sich vertreten zu lassen.

Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich in den Registern des bevollmächtigten Vermittlers geführt sein. Nach erfolgter Eintragung oder buchmäßiger Erfassung der Wertpapiere durch den bevollmächtigten Vermittler in den von ihm geführten Büchern für Inhaberpapiere stellt der Vermittler eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen die Teilnahmebescheinigung innerhalb derselben Frist am Schalter der Rothschild Martin Maurel -  einreichen.

Aktionäre, denen die Teilnahme an der Versammlung nicht möglich ist, können wahlweise:

  • ihrem Ehepartner oder einem anderen Aktionär eine Vollmacht erteilen
  • der Gesellschaft eine Vollmacht ohne Angabe eines Bevollmächtigten übermitteln
  • der Gesellschaft das für die Briefwahl bestimmte Formular übermitteln

Die Aktionäre können die Standardformulare für die Abstimmung per Briefwahl oder mittels Vollmacht samt Anlagen beim Sitz der Gesellschaft beantragen.

Die entsprechende Anfrage muss spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein bei der Gesellschaft eingehen.

Auch buchmäßig geführte Eigentümer von Inhaberaktien müssen ihre Anfrage bis spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft richten.

Wurden die Formulare einmal beantragt, ist eine Vertretung mittels Vollmacht oder eine direkte Teilnahme an der Versammlung nicht mehr möglich.

Die erhaltenen Formulare sind so zu versenden, dass die zuständigen Abteilungen der Gesellschaft spätestens drei Tage vor der Versammlung darüber verfügen.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, das Basisinformationsblatt, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.

Der Verwaltungsrat

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