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Kollektivvertrag KV 258/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 06.05.2024

Kollektivvertrag: KV 258/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 258/2024
Katasterzahl
XXI/95/27
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Angestellten.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.329.300

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 258/2024  Im April 2024 haben der Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Wirtschaftskammer Wien, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Wiener Kinos abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Angestellten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgehälter und wurde unter Registerzahl KV 258/2024, Katasterzahl XXI/95/27, beim Bundesminis-terium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 30. April 2024

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