Kollektivvertrag KV 258/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 06.05.2024
Kollektivvertrag: KV 258/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 258/2024
- Katasterzahl
- XXI/95/27
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Angestellten.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.329.300
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 258/2024 Im April 2024 haben der Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Wirtschaftskammer Wien, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Wiener Kinos abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Angestellten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgehälter und wurde unter Registerzahl KV 258/2024, Katasterzahl XXI/95/27, beim Bundesminis-terium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 30. April 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft