Kollektivvertrag KV 247/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 03.05.2024
Kollektivvertrag: KV 247/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Jänner 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 247/2024
- Katasterzahl
- IV/32/10
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des o. a. Kollektivvertrages unterliegen und betrifft die Regelung der Gehälter und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.321.159
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 247/2024. Am 7. März 2024 haben der Österreichische Raiffeisenverband und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Ge-nuss, einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Winzergenossenschaften in Niederösterreich (zum Kollektivvertrag vom 11. Jänner 2007, KV 394/2007, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des o. a. Kollektivvertrages unterliegen und betrifft die Regelung der Gehälter und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 247/2024, Katasterzahl IV/32/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. April 2024
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