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Kollektivvertrag KV 247/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 03.05.2024

Kollektivvertrag: KV 247/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Jänner 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 247/2024
Katasterzahl
IV/32/10
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des o. a. Kollektivvertrages unterliegen und betrifft die Regelung der Gehälter und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.321.159

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 247/2024.  Am 7. März 2024 haben der Österreichische Raiffeisenverband und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Ge-nuss, einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Winzergenossenschaften in Niederösterreich (zum Kollektivvertrag vom 11. Jänner 2007, KV 394/2007, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des o. a. Kollektivvertrages unterliegen und betrifft die Regelung der Gehälter und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 247/2024, Katasterzahl IV/32/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. April 2024

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