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Wiener Privatbank SE (84890p) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 11. Juni 2024, 10:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 11. Juni 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Hotel Palais Coburg Residenz
Coburgbastei 4
1010 Wien
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Parkring 12 und unter https://www.wienerprivatbank.com/
Einsichtszeiten:
spätestens ab 21. Mai 2024, von Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 bis 15:00 Uhr, Wiener Zeit
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
Nachweisstichtag:
01.06.2024
Abgabetermin Nachweis:
06.06.2024
Nachweis:
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Übermittlung:
Post
Wiener Privatbank SE, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
E-Mail
anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)
SWIFT
GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben)
Telefax
+43 (0)1 8900 500 50
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden.
Übermittlung:
Post
Wiener Privatbank SE, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
E-Mail
knap.wienerprivatbank@hauptversammlung.at (Vollmacht als PDF-Anhang)
SWIFT
GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben
Telefax
+43 (0)1 8900 500 50
Veröffentlicht auf EVI am 03.05.2024

Wiener Privatbank SE

Einberufung der 40. ordentlichen Hauptversammlung

FN 84890 p
ISIN AT0000741301
(die „Gesellschaft“)

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 40. ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel Palais Coburg Residenz, Coburgbastei 4, 1010 Wien, stattfinden wird, ein.

I. TAGESORDNUNG:

  1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt Anhang und Lagebericht, konsolidierten Corporate Governance-Berichts, IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag sowie Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023. 
  5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025.
  6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023 der Wiener Privatbank SE.
  7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023. 

II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs. 3 und 4 AktG)

Spätestens ab Dienstag, den 21. Mai 2024, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Parkring 12, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 bis 15:00 Uhr, Wiener Zeit, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf und können auch über die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:

  • UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 samt Anhang und Lagebericht
  • IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
  • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB
  • Vorschlag über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023
  • Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG
  • Fit & Proper Policy von November 2023
  • Vergütungsbericht 2023 vom April 2024
  • Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs. 1 AktG zu allen TOP
  • Transparenzangaben gemäß § 270 Abs. 1 iVm 1a UGB zu TOP 5
  • Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
  • Formular für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht für Herrn Dr. Michael Knap / IVA gemäß § 114 AktG
  • Vollständiger Text dieser Einberufung

III. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (Art 53 SE-VO iVm §§ 109, 110, 118, 119 AktG)

Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 21. Mai 2024, an die Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Herrn Dr. Albert Fuhrmann, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.  

Beschlussvorschläge von Aktionären: Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 31. Mai 2024 per Post an der Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710, jeweils zu Handen Herrn Dr. Albert Fuhrmann zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.  

Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden.

Anträge von Aktionären gemäß § 119 AktG: Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs. 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Informationen zum Datenschutz der Aktionäre: Die Wiener Privatbank verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten sowie zum Datenschutz können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com abgerufen sowie auch über die E-Mail-Adresse datenschutz@wienerprivatbank.com angefordert werden.

IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (Art 53 SE-VO iVm § 111 AktG)

Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 01. Juni 2024, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06. Juni 2024 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. 

Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu gehen: 

per Post: Wiener Privatbank SE, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel

per E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)

mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben); ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich.

Hinweis: Bestätigungen werden auch per Telefax akzeptiert: +43 (0)1 8900 500 50.

V. Vertretung durch Bevollmächtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf sind zwingend die auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare, die auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglichen, zu verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. 

Möglichkeit der Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap

Als besonderer Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung: Tel. +43 1 8763343-30. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Wiener Privatbank SE getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Bitte beachten Sie, dass für die Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap ein gesondertes Vollmachtsformular zu verwenden ist, dass auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist.   

Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab zu übermitteln wie folgt:

per Post: Wiener Privatbank SE, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel

per E-Mail: knap.wienerprivatbank@hauptversammlung.at (Vollmacht als PDF-Anhang)

mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben; ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich), wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 10. Juni 2024, 16:00 Uhr einlangen muss. 

Hinweis: Eine Vollmacht bzw. deren Widerruf wird auch per Telefax akzeptiert: +43 (0)1 8900 500 50.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter „Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)“ beschrieben sind, zu erfüllen haben.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.360.544,15 und ist in 5.004.645 Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Per Donnerstag, den 02. Mai 2024, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass aktuell 5.004.645 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. 

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel Palais Coburg Residenz, Coburgbastei 4, 1010 Wien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. 

Wien, im Mai 2024

Der Vorstand 
der Wiener Privatbank SE

Verantwortlich für den Inhalt: Wiener Privatbank SE (84890p)
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