Bekanntmachung
Verlassenschaft nach: Fössl (auch Foessl/Fossl), Rudolf
Rudolf Fössl (auch Foessl/Fossl), geboren am 23. November 1928 in St. Gallen (Österreich), zuletzt wohnhaft gewesen in Stroud, New South Wales, Australien, ist am 10. März 2020 verstorben.
Ob (weitere) Erbinnen/Erben vorhanden sind, ist nicht bekannt.
Personen, welche Anspruch auf die Verlassenschaft erheben wollen, werden aufgefordert, sich binnen sechs Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mitsamt dokumentiertem Nachweis des Erbrechts bzw. Verwandtschaftsverhältnisses zum Verstorbenen zu melden und zwar bei:
Melicharek Rechtsanwalts GmbH
Gardegasse 11, 1070 Wien
info@advocatur-bureau.at
Wird diese sechsmonatige Frist versäumt, so kann die Verlassenschaft ohne Rücksicht auf die Ansprüche der unbekannten Erbinnen/Erben oder Pflichtteilsberechtigten den bekannten Erbinnen/Erben eingeantwortet oder für erblos erklärt werden.
Klarstellend wird festgehalten, dass mit dieser Bekanntmachung keinerlei anerkennende Wirkung im Hinblick auf das Bestehen etwaiger erbrechtlicher Ansprüche verbunden ist.