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Stellenausschreibung Ausschreibung Richter:in des Bundesverwaltungsgerichts

Bundesministerium für Justiz

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Stellenausschreibung: Ausschreibung Richter:in des Bundesverwaltungsgerichts

Ausschreibung Richter:in des Bundesverwaltungsgerichts

Bundesverwaltungsgericht

Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts, für den Sitz Wien, werden voraussichtlich zehn, allenfalls mehr, freiwerdende Planstellen von Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung gelangen.

Der Zuständigkeitsbereich des Bundesverwaltungsgerichts ist in Art. 131 B-VG normiert.

Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts werden durch den Geschäftsverteilungsausschuss des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt.

Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und 4 des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes sowie des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (insbesondere § 207).

[Ri]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Richter/in BVwG
Dienststelle:
Bundesverwaltungsgericht
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
20. November 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
EUR 5.286,50
Referenzcode:
BVwG-26-2245

Erfordernisse

1. die österreichische Staatsbürgerschaft;

2. der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften oder der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien;

3. die persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeit einer Richterin bzw. eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts verbundenen Aufgaben;

4. eine zumindest fünfjährige juristische Berufserfahrung;

5. weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse;

6. Fremdsprachenkenntnisse in Englisch.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen von Frauen für die ausgeschriebenen Planstellen sind besonders erwünscht.

Der Monatsbezug für die ausgeschriebenen Planstellen beträgt gemäß § 66 in Verbindung mit § 210 RStDG idgF mindestens EUR 5.286,50 (darüber hinaus gebührt die monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 68c RStDG). Der Monatsbezug erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Die gehörig belegten schriftlichen Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse und der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen (Motivationsschreiben), bis zum 20.11.2026 (einlangend) gerichtet an den

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

per Adresse: Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts

1030 Wien, Erdbergstraße 192-196

elektronisch unter bewerbung@bvwg.gv.at

einzubringen.

Weiters ist für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitspolizeigesetz eine Sicherheitserklärung der Stufe „vertraulich“ ausgefüllt und unterfertigt den Bewerbungsunterlagen anzuschließen. Diese Sicherheitserklärung ist unter www.bmi.gv.at (Downloadbereich > Sonstige Informationen > Sicherheitserklärung > Sicherheitserklärungen der Stufe „vertraulich“ nach dem Muster der Anlage A) bzw. www.bmi.gv.at/downloads/sicherheitserklaerung.aspx abrufbar.

Zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ist darüber hinaus das unter dem Link www.bvwg.gv.at/amtstafel/weitere-ver-ffentlichungen/jobs-und-stellenangebote.html abrufbare (aktuelle) Formular ausgefüllt zu übermitteln. Das ausgefüllte Formular ist Teil der schriftlichen Bewerbung.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens sind jedenfalls eine Sicherheitsüberprüfung, eine psychologische Eignungsuntersuchung durch einen:eine gerichtsunabhängige:n Psychologen:Psychologin sowie eine Überprüfung der Fachkenntnisse vorgesehen. Auf die Möglichkeit von Anhörungen gemäß § 32a Abs. 1 erster Satz RStDG wird hingewiesen.

Die in der Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Bundesverwaltungsgericht zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter dem Link www.bvwg.gv.at/service/datenschutz.html auf der Web-Site des Bundesverwaltungsgerichts abrufbar.

Verspätet einlangende bzw. nicht gehörig belegte Bewerbungen für die zu besetzenden Stellen können nicht berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

Diese Stelle auf:

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