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Stellenausschreibung BMEIA; Leitung der Abteilung II.6 – Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika; Südliche Nachbarschaftspolitik der EU

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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Stellenausschreibung: BMEIA; Leitung der Abteilung II.6 – Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika; Südliche Nachbarschaftspolitik der EU

BMEIA; Leitung der Abteilung II.6 – Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika; Südliche Nachbarschaftspolitik der EU

BM f. europäische u. internationale Angh

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) schreibt die Funktion der Leitung der Abteilung II.6 „Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika; Südliche Nachbarschaftspolitik der EU“ mit der Wertigkeit A1/6 (v1/4) gemäß § 2 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes (AusG) 1989, BGBl. Nr. 85/1989 idgF, öffentlich aus.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/6 bzw v1/4
Dienststelle:
BM f. europäische u. internationale Angh
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
20. November 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/6 brutto € 4.653,70; v1/4 brutto € 5.633,20
Referenzcode:
BMEIA-26-0057

Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgabenbereich der Abteilung:

Naher und Mittlerer Osten; Nordafrika; Golfregion; Liga der Arabischen Staaten (LAS); Organisation der Islamischen Konferenz (OIC); Südliche Nachbarschaftspolitik der EU, Union für den Mittelmeerraum

Erfordernisse

Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion:

• Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 idgF, bzw. der Aufnahmekriterien gem. § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948 idgF;

• österreichische Staatsbürgerschaft;

• eine abgeschlossene Hochschulbildung sowie die Erfüllung der Erfordernisse gemäß Z 1.16 der Anlage 1 zum BDG 1979;

• persönliche und fachliche Eignung für die Verwendung im höheren Dienst des BMEIA gemäß § 13 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999 idgF (d.h. erfolgreiche Ablegung der Aufnahmeprüfung für den höheren auswärtigen Dienst („Préalable“)).

Besondere Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion:

Neben den allgemeinen Voraussetzungen werden von den Bewerberinnen und Bewerbern im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG erwartet:

• Einhaltung der in den „Laufbahnleitlinien für den höheren auswärtigen Dienst“ enthaltenen Voraussetzungen sowie insbesondere die Berücksichtigung der im Statut, BGBl. I Nr. 129/1999, normierten Prinzipien der Mobilität und der Rotation;

• Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem in der Geschäftseinteilung vorgesehenen und oben beschriebenen Aufgabenbereich der Abteilung sowie der Arbeitsplatzbeschreibung;

• Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; soziale Kompetenz; Teamfähigkeit sowie persönliche Integrität;

• ausgeprägte Managementfähigkeit, Initiative und Entscheidungsfreudigkeit, besondere Fähigkeit zur kritischen Beurteilung und Analyse komplexer Sachverhalte, ausgeprägtes Verständnis für ressortübergreifende Zusammenhänge, Verhandlungsgeschick, Druck- und Krisenresilienz.

Die oben angeführten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Bei Übernahme einer Leitungsfunktion ab A1/5 bzw. v1/4 ist eine Führungskräfteausbildung („Management-Training“ gem. §32 BDG 1979 bzw. §67 VBG 1948) verpflichtend zu absolvieren.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb des BMEIA (z.B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Union oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Das BMEIA ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Unter gleich Geeigneten ist Bewerberinnen um diese Planstelle nach Maßgabe der §§ 11b und 11c B-GlBG, BGBl. Nr. 100/1993 idgF, der Vorrang einzuräumen.

Der Bezug richtet sich bei Beamtinnen und Beamten nach der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6 und beträgt monatlich mindestens brutto € 4.653,70. Bei Vertragsbediensteten richtet sich das Entgelt nach der Bewertungsgruppe v1/4 und beträgt monatlich mindestens brutto € 5.633,20. Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften, etwa durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen samt Lebenslauf sind bis 20. November 2026 unter Darlegung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion geeignet erscheinen lassen, sowie der Motivation für die Bewerbung und eines Konzepts für die inhaltliche Arbeit ausschließlich per E-Mail (bewerbungen@bmeia.gv.at) bei der Personalabteilung im BMEIA (Abt. VI.1) einzubringen.

Kontaktinformation

Postadresse: BMEIA, Minoritenplatz 8, 1010 Wien, E-Mail: bewerbungen@bmeia.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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