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Stellenausschreibung BMASGPK - Leitung der Abteilung I/B/15 (Infrastruktur, Sicherheit und Wirtschaftsangelegenheiten)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Stellenausschreibung: BMASGPK - Leitung der Abteilung I/B/15 (Infrastruktur, Sicherheit und Wirtschaftsangelegenheiten)

BMASGPK - Leitung der Abteilung I/B/15 (Infrastruktur, Sicherheit und Wirtschaftsangelegenheiten)

BMASGPK Leitung

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung 15 der Gruppe B in der Sektion I (Infrastruktur, Sicherheit und Wirtschaftsangelegenheiten) im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) ausgeschrieben.

Der Monatsbezug beträgt mindestens:

  • € 4.653,70 brutto (A1/6)
  • € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
  • € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)

Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/6 bzw v1/4
Dienststelle:
BMASGPK Leitung
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
16. November 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.838,60 brutto (siehe obige Erklärung)
Referenzcode:
BMASGPK-26-0318

Aufgaben und Tätigkeiten

Standortmanagement für die Zentralleitung; Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten; Angelegenheiten der Kompetenzstelle "Infrastruktur und Sicherheit" sowie der Wirtschaftsstellen der Zentralleitung; Koordinierung der Maßnahmen zur Umsetzung gem. § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz; ELAK-Organisationsmanagement inklusive Angelegenheiten der Büroordnung für die Zentralleitung

Erfordernisse

Verpflichtende Erfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung
  • Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979

Erwünschte weitere Qualifikationen:

  • Kenntnisse und Erfahrung hinsichtlich des Energieeffizienzgesetzes und Fähigkeiten zu dessen Umsetzung im Rahmen von Maßnahmen für einer klimaneutrale Verwaltung
  • Kenntnisse und Erfahrung im staatlichen Krisen- und Katastrophenschutz
  • Führungserfahrung, organisatorische Fähigkeiten sowie Projektleitungserfahrung (umfassende Kenntnisse und Erfahrung hinsichtlich Prozess- und Projektmanagement)
  • Führungs-, Teambuildings- und Managementkompetenz
  • Absolvierte Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen
  • Hohes Maß an Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Lösungs- und Zielorientiertheit sowie Entscheidungsfähigkeit
  • Stressresistenz
  • Fähigkeit zu analytischem und strategischem Denken
  • Eigeninitiative, selbstständiges Handeln sowie Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • Fremdsprachenkenntnisse: gute Englischkenntnisse
  • Sehr gute Kommunikations- und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

Gemäß § 5 Abs. 2 a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht.

Die folgenden Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:

Anforderungen

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

  • Bewerbungsgesuch
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Nachweis über das unter den verpflichtenden Erfordernissen genannte, abgeschlossene und einschlägige Hochschulstudium
  • Bekanntgabe von Fremdsprachenkenntnissen
  • Eignungsgründe untergliedert in die Kategorien „Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“ und „sozialkommunikative Kompetenzen“; Schreiben zu „konzeptiven Leitvorstellungen“ für die Aufgabenerfüllung; schriftliches Konzept zur beabsichtigten Umsetzung von Frauenförderung und Gleichbehandlung;

Weitere Zeugnisse über akademische Abschlüsse, Dienst- und Fortbildungen etc. können gerne beigelegt werden.

Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO: www.sozialministerium.gv.at/ministerium/karriere.html

Bewerber:innen, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I, einzubringen. Die E-Mail-Adresse für Bewerbungen lautet: i2_bewerbungen@sozialministerium.gv.at.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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