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Stellenausschreibung Leiter/Leiterin des Geschäftsbereiches B (Verfahren und Support) und Stellvertreter/Stellvertreterin der Landespolizeidirektorin der Landespolizeidirektion Kärnten

Bundesministerium für Inneres

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Stellenausschreibung: Leiter/Leiterin des Geschäftsbereiches B (Verfahren und Support) und Stellvertreter/Stellvertreterin der Landespolizeidirektorin der Landespolizeidirektion Kärnten

Leiter/Leiterin des Geschäftsbereiches B (Verfahren und Support) und Stellvertreter/Stellvertreterin der Landespolizeidirektorin der Landespolizeidirektion Kärnten

LPD Kärnten

Gemäß § 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989 in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 Sicherheitspolizeigesetz gelangt die nachstehend freiwerdende Funktion im Bereich der Landespolizeidirektion Kärnten zur Ausschreibung:

Leiter/Leiterin des Geschäftsbereiches B und Stellvertreter/Stellvertreterin der Landespolizeidirektorin der Landespolizeidirektion Kärnten (A1/6 bzw. v1/4)

Der Monatsbezug beträgt bei Beamten/Beamtinnen in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6, mindestens brutto EUR 4.653,70.

Bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 (Einstiegsstufe), monatlich mindestens brutto EUR 3.838,60.

Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugsbestandteile.

Gemäß § 5 Abs 2 AusG wird festgehalten, dass die ausgeschriebene Funktion Inländern vorbehalten ist.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/6 bzw v1/4
Dienststelle:
LPD Kärnten
Dienstort:
Klagenfurt am Wörthersee
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
25. November 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
brutto 4.653,70 (A1/6) bzw. brutto 3.838,60 (v1/4)
Referenzcode:
BMI-26-2406

Aufgaben und Tätigkeiten

Der Leitung des GB B und Stellvertretung der LPDin obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

• Strategisches Management.

• Führung.

• Führen im Einsatz.

• Recht.

• Vertretungs- und Repräsentationsaufgaben.

• Interner Dienstbetrieb.

Strategisches Management

• Strategische Steuerung: Sicherstellen der Umsetzung der vorgegebenen Ziele und korrigierendes Einwirken auf Abweichungen von Zielvorgaben und Arbeitsschwerpunkten (z.B.

Grundsatzangelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung);

• Treffen strategischer Vereinbarungen mit anderen Stakeholdern;

• Entwickeln von Strategien;

• Entwickeln von Prozessen (Entwickeln von Ablaufprozessen);

• Definieren von Arbeitsschwerpunkten;

• Entwickeln und Leiten von Projekten;

• Handhaben des Budget- und Ressourcenmanagements (Strategieprozess, Beurteilung des Ressourcenbedarfs aus dienstbetrieblicher Sicht, Führung und Verwaltung von

Sachgütern und zweckgebundenen Budgetmitteln) in Abstimmung mit der Leitung der LPD;

• Gewährleisten der strategischen Personalentwicklung und -steuerung;

• Sicherstellen eines effizienten, effektiven und teamorientierten Zusammenwirkens der Geschäftsbereiche und Organisationseinheiten;

• Pflegen nationaler und internationaler Kooperationen;

• Erheben nationaler und internationaler Benchmarks;

• Sicherstellen eines Wissensmanagements, Risikomanagements und Controllings für den Bereich des GB-B selbst sowie als Teil für die Gesamtstrategie.

Vertretungs- und Repräsentationsaufgaben

• Vertreten der Leitung der Landespolizeidirektion;

• Wahrnehmen einer nationalen und internationalen Vertretung;

• Repräsentieren der Organisation (u.a. Courtoisie);

• Wahrnehmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Führung und Interner Dienstbetrieb

• Leiten des Geschäftsbereichs samt den den Büros zugeschriebenen Aufgaben unbeschadet der Zuständigkeit von Fachabteilungen (koordinierend und gesamtverantwortlich für die

Landespolizeidirektorin);

• Leiten der Haushaltsführenden Stelle;

• Festlegen von Delegierungsbereichen an Leiter/ Leiterinnen von Organisationsteilen;

• Zuteilen von Geschäftsstücken an die Organisationseinheiten;

• Wahrnehmen des behördlichen Schriftverkehrs (Erlässe, Befehle, parlamentarische Anfragen, Geschäftsordnungen, VA-Beschwerden, etc.);

• Anwenden von Applikationen;

• Ausüben der Dienst- und Fachaufsicht;

• Ausüben von Leadership (Mitarbeiterführung, Kommunikation nach innen und außen);

• Sicherstellen der Personalplanung und -entwicklung für die eigenen Bediensteten;

• Handhaben des Informationsmanagements (welche MA bekommen welche Infos, zu welcher Zeit, in welcher Tiefe mit welchen Mitteln);

• strategisches Wahrnehmen von Schnittstellenaufgaben zwischen den Geschäftsbereichen, den internen Organisationseinheiten und –teilen, sowie zu anderen Landes- und

Bezirksverwaltungsbehörden;

• Wahrnehmen der Dienst- und Fachaufsicht bei großen polizeilichen Ordnungsdiensten und Amtshandlungen;

• Leiten der Organisation und Organisationsteile im Wege von Rahmenvorgaben und einer koordinierten und kontrollierten Delegation;

• Führen der Büro- und Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterinnen durch Anleitung, Förderung und Beratung, Koordination und Kontrolle bei diesen Organisationen und die Regelung des

gesamten landespolizeilichen Dienstes;

• Eigenverantwortliches Entscheiden in Dienstrechts-, Besoldungs- und Disziplinarangelegenheiten, inkl. der Erlassung von Disziplinarverfügungen.

Exekutivdienst / Führen im Einsatz

• Leiten von sicherheitsbehördlichen Führungsstäben (z.B. Sonderlagen, Katastrophen- und Krisensituationen, Großveranstaltungen);

• Gewährleisten der Interoperabilität und der integrierten Einsatzführung (SKKM national und international, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einsatzorganisationen, Joint-

Operations etc.);

• Planen, Leiten, Evaluieren von Einsätzen;

• Wahrnehmen des nationalen und internationalen Erfahrungsaustauschs in Bezug auf Einsatzlagen;

• Erlassen von Dienstbefehlen und Dienstanweisungen.

Recht

• Sicherstellen der optimalen Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen als Leiter/ Leiterin der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde I.

Instanz, als Oberbehörde sowie als Dienstbehörde;

• Koordinieren grundsätzlicher rechtlicher und oberbehördlicher Angelegenheiten der LPD;

• Durchführen des rechtlichen Supports gegenüber der Führung und den Organisationseinheiten der Landespolizeidirektion sowie den Bezirksverwaltungsbehörden;

• Behandeln grundsätzlicher rechtlicher und oberbehördlicher Angelegenheiten der LPD;

• Erlassen von Verordnungen (z.B. § 49 SPG, außerordentl. Anordnungsbefugnis);

• Erstellen/Überprüfen von Gegenschriften an den VwGH und den LVwGh;

• Fertigen von Dienstanweisungen der LPD (dauerhafte Dienstanweisungen mit besonderer rechtlicher Dimension);

• Grundsätzliches Wahrnehmen aller datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme jener, die einer anderen Organisationseinheit der LPD zugewiesen sind;

• Vollziehen des PVG, insbesondere Führung von Verhandlungen mit den Organen der Personalvertretung;

• Wahrnehmen sonstiger behördlicher Aufgaben in Abstimmung mit tangierenden Behörden und Einrichtungen.

Ziele des Arbeitsplatzes:

Sicherstellung effizienter und rechtskonformer rechtlicher Verfahren unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Normen sowie eines optimalen Ressourceneinsatzes und eines effektiven Qualitäts- und Wissensmanagements im gesamten LPD-Bereich.

Erfordernisse

Bewerber/Bewerberinnen für diese Funktion haben folgende allgemeine Erfordernisse zu erfüllen:

• Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses zum Bund.

• Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft.

• Die volle Handlungsfähigkeit.

• Die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind.

• Die Ernennungs-/Anstellungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1/v1 – diese sind nachzuweisen durch den Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften

nach dem Universitätsgesetz.

• Absolvierung der vom Dienstgeber für diesen Arbeitsplatz allenfalls sonst vorgesehenen Aus- und Fortbildungen;

• Die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 idgF., zu unterziehen (bei Neuanstellung).

• Keine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs. 11 Ziff. 3 BDG 1979.

Darüber hinaus sind folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich:

Fachspezifische Anforderungen:

• Spezielles Wissen über die Organisation der Landespolizeidirektion und der Sicherheitsexekutive, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen

Organisationseinheiten.

• Juristisches Wissen, insbesondere der materiellen und formellen Gesetzesmaterien des öffentlichen Rechtes (EU-Recht, Verfassungsrecht, Strafrecht samt Nebengesetzen und

Strafprozessrecht, dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, diverse Normen aus dem Bereich der Verwaltungspolizei, allgemeine und besondere

Verwaltungsverfahrensvorschriften, Sicherheitspolizeigesetz, diverse Nebengesetze), des Dienstrechtes, der Bezug habenden Verfahrensbestimmungen, des Gehaltsgesetzes, des

Pensionsgesetzes, des Vertragsbedienstetenrechtes, des Personalvertretungsrechtes und anderer Normen mit dienstrechtlichem Bezug.

• Sehr gute Kenntnisse jener Vorschriften, die exekutives Handeln/Einschreiten regeln wie Waffengebrauchsgesetz, Einsatzmittellehre, Kriminalistik udgl.

• Gute Kenntnisse in bezughabenden privatwirtschaftlichen Angelegenheiten.

• Umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der vorangeführten Rechtsmaterien.

• Kenntnisse im Bereich des New Public Management (einschließlich des Controllings) und des Haushaltsrechtes (inkl. betriebswirtschaftlicher Fachkenntnisse).

• Umfassende Kenntnisse über die Arbeitsabläufe der Behörde und den nachgeordneten Gliederungen.

• Beherrschung der komplexen Kompetenzen der Sicherheitsexekutive und Fähigkeit zur Entwicklung von Strategien.

• Ausgeprägtes breites, heterogenes Managementwissen samt Fähigkeit zur zielorientierten Vorgabe von Maßnahmen.

• Breite Erfahrung als Leiter/ Leiterin einer Organisationseinheit im Bereich der Sicherheitsexekutive.

• Kenntnisse des gesellschaftspolitischen Umfeldes des Behörden- und Polizeiwesens und der damit zusammenhängenden Felder.

• Erweiterte Kenntnisse im Bereich der Organisationslehre, Organisationsgesetze des Bundes, der Geschäftsordnungen.

• Absolvierung der vom Dienstgeber für diesen Arbeitsplatz allenfalls sonst vorgesehenen Aus- und Fortbildungen.

Persönliche Anforderungen:

Folgende persönliche Anforderungen werden der Führungsebene entsprechend als in sehr hohem Ausmaß vorliegend vorausgesetzt

Fachlich-methodische Kompetenzen

• Beurteilungsvermögen

• Folgebewusstsein

• Analytische Fähigkeit

Aktivitäts- und Handlungskompetenz

• Entscheidungsfähigkeit

• Initiative

• Zielorientiertes Führen

Personale Kompetenz

• Glaubwürdigkeit

• Loyalität

• Eigenverantwortung

• Selbstmanagement

Sozialkommunikative Kompetenz

• Kommunikationsfähigkeit

• Problemlösungsfähigkeit

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Laufbahndatenblatt im Dienstweg zu richten an:

Landespolizeidirektion Kärnten

zu Handen des Leiters der Personalabteilung

9020 Klagenfurt a.W., Buchengasse 3

Die Bewerbung gilt als fristgerecht, wenn sie innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis

25. November 2026

nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung bei der angeführten Stelle eingelangt ist. Nur rechtzeitig eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Der/die jeweils unmittelbare Fachvorgesetzte hat der Bewerbung eine (begründete) Stellungnahme anzuschließen und für die unverzügliche Weiterleitung zu sorgen.

Dem Bewerber/der Bewerberin erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm/ihr angestrebten Funktion.

Gemäß § 6 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 haben die Bewerber/die Bewerberinnen in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem außerhalb der ausgeschriebenen Dienststelle liegenden Tätigkeitsbereich erwünscht sind.

Gemäß § 5 Absatz 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie des § 7 Absatz 3 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, BGBl Nr. 100/1993 in der geltenden Fassung, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Funktion besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieser Funktion besonders berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist allen in Betracht kommenden Bediensteten (auch denen, welche durch Urlaub, Krankheit, Karenz, und dergleichen abwesend sind) umgehend zur Kenntnis zu bringen.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Kontaktinformation

Personalabteilung, FB 2- Personalzuweisung und Fortbildung

Alexandra Krassnig, ADir

Fachbereichsleiterin

alexandra.krassnig@polizei.gv.at

+43 59133 20-5200

Buchengasse 3, 9010 Klagenfurt am Wörthersee

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