Stellenausschreibung Ausschreibung der Funktion einer Leiterin/eines Leiters der Abteilung III/1 "Allgemeine Wirtschaftspolitik" im Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Finanzen
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Finanzen- Veröffentlicht auf EVI am 27.10.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 27.10.2026
Stellenausschreibung: Ausschreibung der Funktion einer Leiterin/eines Leiters der Abteilung III/1 "Allgemeine Wirtschaftspolitik" im Bundesministerium für Finanzen
Ausschreibung der Funktion einer Leiterin/eines Leiters der Abteilung III/1 "Allgemeine Wirtschaftspolitik" im Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium f. Finanzen-Zentralltg
Nach § 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/1 (Allgemeine Wirtschaftspolitik) des Bundesministeriums für Finanzen ausgeschrieben, die mit sofortiger Wirksamkeit zu besetzen ist (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/6 bzw v1/4
- Dienststelle:
- Bundesministerium f. Finanzen-Zentralltg
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 27. November 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.838,60 (siehe auch unter „Bewerbungsunterlagen, Verfahren, Sonstig
- Referenzcode:
- BMF-26-1075
Aufgaben und Tätigkeiten
Die mit der Leitung der Abteilung III/1 verbundenen Tätigkeiten umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
- Planung, Entwicklung sowie Wahrnehmung von Angelegenheiten der Allgemeinen
IWF; Rating-Agenturen
- Koordination und Wahrnehmung von Angelegenheiten der Europäischen Integration
Wirtschafts- und Finanzausschuss auf Stellvertreterebene
- Koordination und Wahrnehmung von Internationale Angelegenheiten betreffend G-7
- Planung, Koordination und Wahrnehmung von Angelegenheiten der OECD,
Ressortangelegenheiten
- Koordination und Wahrnehmung von Angelegenheiten der Strukturpolitik,
Wachstumspotenzial und Nachhaltigkeit
- Angelegenheiten von Förderungen durch das Bundesministerium für Finanzen
Weiterführende Informationen zu den Aufgabenbereichen der Abteilung III/1 "Allgemeine Wirtschaftspolitik" sind der Geschäfts- und Personaleinteilung unter
www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/zentralleitung.html
zu entnehmen.
Erfordernisse
- das Bestehen der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie
- die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
Verpflichtendes Erfordernis:
Abschluss eines volkswirtschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen für den
Arbeitsplatz einschlägigen Studiums (mindestens Diplomstudium oder Masterstudium
gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979)
Darüber hinaus werden folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
Anforderungen und Gewichtung
- Ausbildung/Berufserfahrung
- (30%)
Mehrjährige berufliche Erfahrung sowie umfassende Kenntnisse in der
wirtschaftspolitischen Analyse bzw. in Angelegenheiten der Allgemeinen
Wirtschaftspolitik sowie der Europäischen Integration, in Angelegenheiten der
G-7 Länder und Nicht-EU-Industrieländer, in Angelegenheiten der Strukturpolitik,
der Statistik Austria und der Förderungen durch das BMF; langjährige Erfahrungen mit Verhandlungen auf nationaler sowie auf europäischer und/oder internationaler Ebene; fundierte Kenntnisse und Erfahrungen betr. Strukturen und Aufgaben der
österreichischen und europäischen Wirtschaft und Kenntnisse der Wirkungsweise
der Finanzmärkte; Verhandlungs- und Diskussionserfahrung in Gremien der Europäischen Union und anderen internationalen Gremien
- Fach- und Managementwissen
- (30%)
Sehr gute Kenntnisse von volkswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen
Zusammenhängen; eingehende Kenntnisse der Organisation und der Aufgabenverteilung im Ressort; eingehende Kenntnisse über die Kompetenzen, die Organe und die einschlägigen Regeln im Bereich Wirtschaftspolitik der EU; Kenntnisse über Förderungen; ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit auf nationaler sowie auf EU- und internationaler Ebene; verhandlungssichere Englischkenntnisse; IT-Anwenderkenntnisse
- Lösungs- und Umsetzungskompetenz
- (20%)
Wirtschaftliches, analytisches und strukturiertes Denken und Handeln; Strategie-, Ziel- und Wirkungsorientierung; Fähigkeit zur inhaltlichen Koordinierung fachübergreifender Problemstellungen; Organisations- und Managementfähigkeiten; ausgeprägte Eigeninitiative; Reformorientierung; Entscheidungsfreudigkeit; Durchsetzungsvermögen; Überzeugungskraft
- Persönliche Anforderungen
- (20%)
Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit; Verhandlungsgeschick in komplexen Projektumwelten; Konfliktlösungskompetenz; Beratungskompetenz; Innovationsbereitschaft; repräsentatives Auftreten; höchste Integrität; hohes Maß an Teamfähigkeit; Motivationsfähigkeit; hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit; Dienstreisebereitschaft
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail (keine Online-Bewerbung) unter Anschluss eines Lebenslaufes bis spätestens 27. November 2026 (es gilt das Datum des Einlangens) an das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung Präs. 2, Kennwort: „Bewerbung Leitung Abteilung III/1“, Johannesgasse 5, 1010 Wien, zu richten.
(E-Mail: bewerbung.leitungsfunktion.praes-2@bmf.gv.at)
Im Bewerbungsschreiben sind die Gründe anzuführen, die Sie für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen.
Bitte schließen Sie Ihrer Bewerbung relevante Zeugnisse über den Nachweis der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse insbesondere zu Ihren Ausbildungen an. Bezüglich Ihres abgeschlossenen Studiums legen Sie Ihrer Bewerbung bitte den Studiennachweis gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder gemäß § 6 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes bei.
Bei einem ausländischen Studienabschluss fügen Sie bitte einen innerstaatlichen Anerkennungsnachweis bei.
Der Bewerbung sind konzeptive Leitvorstellungen anzuschließen, aus denen sich ergibt, wie die Bewerberin/der Bewerber sich die strategische Führung und Weiterentwicklung der ausgeschriebenen Organisationseinheit vorstellt.
Gemäß § 5 Abs. 2a Ausschreibungsgesetz 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht sind.
Der Monatsbezug beträgt mindestens:
- € 4.959,30 brutto (A 1/6 Gehaltsstufe 3 und Funktionsstufe 1 der Funktionszulage A 1/6 ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)
- € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
- € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)
Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.
Die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wird bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt werden.
Kontaktinformation
Abteilung Präs. 2
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen
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