Stellenausschreibung Fachvorstehung HBLA Saalfelden
Bundesministerium für Bildung
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Bildung- Veröffentlicht auf EVI am 23.09.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 23.09.2026
Stellenausschreibung: Fachvorstehung HBLA Saalfelden
Fachvorstehung HBLA Saalfelden
HBLA/BFS f. w. Berufe Saalfelden 506449
Bildungsdirektion für Salzburg
Mozartplatz 8 – 10
5010 Salzburg
GZ 506449 FV/0001-AP/2026
Schule gestalten, Schule bewegen
Gesucht wird eine geeignete Person für die
Fachstehung der Ernährung
an der
HBLA Salfelden
5760 Saalfelden, Almerstraße 33
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.038,80€ eine Dienstzulage, die zwischen 343,70 € und 676,10 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- IL/l1
- Dienststelle:
- HBLA/BFS f. w. Berufe Saalfelden 506449
- Dienstort:
- Almerstraße 33, 5760 Saalfelden
- Vertragsart:
- Befristet/Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.01.2027
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 23. Oktober 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- 3.382,50
- Referenzcode:
- BMB-26-4001
Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der Funktion ist die Wahrnehmung der der Fachvorstehung nach den dienstrechtlichen Bestimmungen und nach § 55 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 (SchUG), zukommenden Aufgaben verbunden.
Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 24.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979), bzw. des § 43a Abs. 3 Vertrags-bediensteten¬gesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 3 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer facheinschlägigen Lehranstalt ist erwünscht.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
In der Bewerbung sind verpflichtend
1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.
Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.
Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleich¬behandlungs¬gesetz, BGBl. Nr. 100/1993).
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Salzburg einzubringen, und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-sbg.gv.at.
Kontaktinformation
Bildungsdirektion für Salzburg
0662/8083-0
Anhänge zur Veröffentlichung
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