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Stellenausschreibung Schulleitung am BORG Mittersill

Bundesministerium für Bildung

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Stellenausschreibung: Schulleitung am BORG Mittersill

Schulleitung am BORG Mittersill

BORG Mittersill 506036

Bildungsdirektion für Salzburg

Mozartplatz 8-10

5020 Salzburg

GZ: 506036 LB/0010-PA-LB-BDB/2026

Schule gestalten, Schule bewegen

„Die Kleinheit der Schule ist ihre Größe.

Wir sind eine kleine überschaubare Schule mit familiärer Atmosphäre. Neben dem pädagogischen Auftrag, die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren beruflichen Aus- und Weiterbildungsweg vorzubereiten, sehen wir es auch als wichtige Aufgabe, die Jugendlichen ins Leben zu begleiten und ihnen Werte und Haltungen zu vermitteln.“

Gesucht wird eine geeignete Person für die

Schulleitung

am

BORG Mittersill

Felberstraße 3-5

5730 Mittersill

(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3405,60 € eine Dienstzulage, die zwischen 900,20 € und 1073,94 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
L1 bzw l1
Dienststelle:
BORG Mittersill 506036
Dienstort:
Felberstraße 3-5
Vertragsart:
Befristet/Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
22. Oktober 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 4.305,80 brutto
Referenzcode:
BMB-26-3981

Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten

der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr.

333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.

Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:

- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes

- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts

- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse

- Auswahl des pädagogischen Personals

- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals

- Konflikt- und Krisenmanagement

- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung

- interne und externe Kommunikation

- Selbstreflexion und Selbstentwicklung

Erfordernisse

Allgemeine Voraussetzungen:

- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse

- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)

- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979

- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung

- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.

Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen

- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement

- Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)

- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen

Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen

- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management

- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

In der Bewerbung sind verpflichtend

1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,

2. die Führungs- und Managementkompetenzen und

3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.

Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.

Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Salzburg einzubringen, und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-sbg.gv.at.

Kontaktinformation

Bildungsdirektion für Salzburg

0662/8083-0

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung

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