Bundesministerium für Justiz | Staatsanwalt/Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Graz BMJ-26-2023
Stellenausschreibung: Staatsanwalt/Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Graz
- Veröffentlicht auf EVI am 16.09.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 16.09.2026
Staatsanwalt/Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Graz
StA Graz
Im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Graz werden folgende Planstellen in der Gehaltsgruppe I/St 1 zur Besetzung ausgeschrieben:
Eine, allenfalls mehrere allenfalls frei werdende Planstellen einer Staatsanwältin/ eines Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Graz. [StA]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- St1
- Dienststelle:
- StA Graz
- Dienstort:
- Graz
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 08. Oktober 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- EUR 5.607.40
- Referenzcode:
- BMJ-26-2023
Erfordernisse
Die Ernennungserfordernisse ergeben sich aus § 174 RStDG.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungsgesuche sind (im Dienstweg) samt den erforderlichen Gesuchsbeilagen (§ 179 Abs 2 RStDG und § 33 Abs 1 DV-StAG) bis spätestens 8. Oktober 2026 zu 201 Jv 1196/26t-4a an die Oberstaatsanwaltschaft Graz zu richten.
Der Monatsbezug beträgt mindestens EUR 5.607,40. Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Für Auskünfte steht Ihnen bei der Oberstaatsanwaltschaft Graz ORev. Tanja Scheer-Roth unter 0676/898932004 gerne zur Verfügung.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz
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