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Bundesministerium für Bildung | Vorstehung der Abteilung Elektronik BMB-26-3753

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Stellenausschreibung: Vorstehung der Abteilung Elektronik

Vorstehung der Abteilung Elektronik

HTBLA Pinkafeld

Vorstehung der Abteilung Elektronik

an der

Höheren technischen Bundes- und Versuchsanstalt Pinkafeld,

7423 Pinkafeld

(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
L1 bzw l1
Dienststelle:
HTBLA Pinkafeld
Dienstort:
Pinkafeld
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
12. Oktober 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
3.405,60
Referenzcode:
BMB-26-3753

Aufgaben und Tätigkeiten

1. Aufgabenfelder

Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen und des § 55 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, verbunden.

Erfordernisse

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse

- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)

- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979

- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung

- Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“.

- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen

- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement

- Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 1 SchUG)

- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen

- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management

- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

3. Gehalt/Entgelt

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens € 3.405,60 eine Dienstzulage, die zwischen € 450,70 und € 1.276,80 liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

4. Bewerbung

In der Bewerbung sind verpflichtend

1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,

2. die Führungs- und Managementkompetenzen und

3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.

Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Burgenland, 7000 Eisenstadt,

Kernausteig 3, (E-Mail: office@bildung-bgld.gv.at) einzubringen.

Kontaktinformation

ADir.in RRät.in Patricia Donhauser

+432682710-1214

patricia.donahauser@bildung-bgld.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung

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