Bundesministerium für Inneres | Interessiert an Korruptionsbekämpfung? Dann starte Deine Vorbereitungsausbildung zur Kriminalpolizistin bzw. zum Kriminalpolizisten im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres BMI-26-1941
Stellenausschreibung: Interessiert an Korruptionsbekämpfung? Dann starte Deine Vorbereitungsausbildung zur Kriminalpolizistin bzw. zum Kriminalpolizisten im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres
- Veröffentlicht auf EVI am 09.09.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 09.09.2026
Interessiert an Korruptionsbekämpfung? Dann starte Deine Vorbereitungsausbildung zur Kriminalpolizistin bzw. zum Kriminalpolizisten im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres
BM f. Inneres
Dein zukünftiger Tätigkeitsbereich
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung klären kriminalpolizeiliche Ermittlerinnen und Ermittler interessante und abwechslungsreiche Korruptionsfälle und berichten darüber der Staatsanwaltschaft. Ermitteln bedeutet unter anderem: Unterlagen werden beschlagnahmt bzw. sichergestellt, ausgewertet und analysiert. Vernehmungen werden vorbereitet und durchgeführt. Die Aufklärung des Verdachts auf Korruptionsstraftaten erfordert viel Durchhaltevermögen und Genauigkeit. Teamarbeit ist gefragt.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- v2
- Dienststelle:
- BM f. Inneres
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Befristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 25. September 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- Gehalt im Verwaltungspraktikum je nach Ausbildungsabschluss
- Referenzcode:
- BMI-26-1941
Aufgaben und Tätigkeiten
- Unterstützung bei der Durchführung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen in Fällen von Korruption
- Auswertung und Analyse von Unterlagen (z.B. Buchhaltung, Verträge, Zahlungsflüsse)
- Erstellung von Berichten und Dokumentationen für die Staatsanwaltschaft
- Mitwirkung bei kriminalpolizeilichen Maßnahmen (Sicherstellung, Beschlagnahme, Durchsuchung etc.)
Erfordernisse
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Bereitschaft, die polizeiliche Grundausbildung zu absolvieren
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, wie etwa
– BMS oder BHS mit wirtschaftlichem oder technischem Bezug
- Analytisches Denken, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Diskretion und Integrität
- Gutes Ausdrucksvermögen, Geschick in der Gesprächsführung
- Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff SPG
Von Vorteil:
- Lenkberechtigung der Klasse B
- Berufspraxis im wirtschaftlichen Bereich (z.B. Rechnungswesen, Assistenz der Geschäftsführung, Controlling, Logistik oder in vergleichbaren wirtschaftlichen Berufen)
- Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge in Unternehmen sowie Interesse an der Aufklärung von Unregelmäßigkeiten
- Erfahrung im Lesen von Bilanzen und Budgetberichten; buchhalterische Kenntnisse
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bitte übermittle Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Ausbildungsnachweise) bis spätestens 25. September 2026 an karriere@bak.gv.at
Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens und der Ausbildung sieht folgendermaßen aus:
1. Bewerbungsgespräch im BAK
2. Auswahlverfahren für die Polizeigrundausbildung
3. Verwaltungspraktikum für ca. 9 Monate im BAK als Vorbereitung für den Kriminaldienst
4. Polizeigrundausbildung: an einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie unterbrochen von Praxisphasen und der Mitarbeit im BAK bei laufenden Korruptionsermittlungen
5. Abschluss der Polizeigrundausbildung sowie die Übernahme als Korruptionsermittlerin bzw. Korruptionsermittler im BAK bei positiver Leistungserbringung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Verwaltungspraktikum um ein Ausbildungsverhältnis handelt, das auf maximal zwölf Monate befristet ist. Die Bestimmungen der §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) finden Anwendung. Das Ausbildungsverhältnis stellt kein Dienstverhältnis zum Bund dar. Eine anschließende Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ist möglich, jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Vor dem Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird gegebenenfalls eine Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt. Das Bestehen derselben ist Voraussetzung für die Begründung des Ausbildungsverhältnisses.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Vorstellungs- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung nicht vom Bundesministerium für Inneres übernommen werden.
Kontaktinformation
karriere@bak.gv.at bzw. kontaktiere uns bei Fragen telefonisch: +43 1 53 126-906802.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres
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