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Bundesministerium für Inneres | Interessiert an Korruptionsbekämpfung? Dann starte Deine Vorbereitungsausbildung zur Kriminalpolizistin bzw. zum Kriminalpolizisten im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres BMI-26-1941

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Stellenausschreibung: Interessiert an Korruptionsbekämpfung? Dann starte Deine Vorbereitungsausbildung zur Kriminalpolizistin bzw. zum Kriminalpolizisten im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres

Interessiert an Korruptionsbekämpfung? Dann starte Deine Vorbereitungsausbildung zur Kriminalpolizistin bzw. zum Kriminalpolizisten im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres

BM f. Inneres

Dein zukünftiger Tätigkeitsbereich

Im Bereich der Korruptionsbekämpfung klären kriminalpolizeiliche Ermittlerinnen und Ermittler interessante und abwechslungsreiche Korruptionsfälle und berichten darüber der Staatsanwaltschaft. Ermitteln bedeutet unter anderem: Unterlagen werden beschlagnahmt bzw. sichergestellt, ausgewertet und analysiert. Vernehmungen werden vorbereitet und durchgeführt. Die Aufklärung des Verdachts auf Korruptionsstraftaten erfordert viel Durchhaltevermögen und Genauigkeit. Teamarbeit ist gefragt.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
v2
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Befristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
25. September 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
Gehalt im Verwaltungspraktikum je nach Ausbildungsabschluss
Referenzcode:
BMI-26-1941

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Unterstützung bei der Durchführung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen in Fällen von Korruption
  • Auswertung und Analyse von Unterlagen (z.B. Buchhaltung, Verträge, Zahlungsflüsse)
  • Erstellung von Berichten und Dokumentationen für die Staatsanwaltschaft
  • Mitwirkung bei kriminalpolizeilichen Maßnahmen (Sicherstellung, Beschlagnahme, Durchsuchung etc.)

Erfordernisse

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Bereitschaft, die polizeiliche Grundausbildung zu absolvieren
  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, wie etwa
– Lehre mit Wirtschaftsbezug (z.B. Finanz- und Rechnungswesenassistenz)

– BMS oder BHS mit wirtschaftlichem oder technischem Bezug

  • Analytisches Denken, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Diskretion und Integrität
  • Gutes Ausdrucksvermögen, Geschick in der Gesprächsführung
  • Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff SPG

Von Vorteil:

  • Lenkberechtigung der Klasse B
  • Berufspraxis im wirtschaftlichen Bereich (z.B. Rechnungswesen, Assistenz der Geschäftsführung, Controlling, Logistik oder in vergleichbaren wirtschaftlichen Berufen)
  • Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge in Unternehmen sowie Interesse an der Aufklärung von Unregelmäßigkeiten
  • Erfahrung im Lesen von Bilanzen und Budgetberichten; buchhalterische Kenntnisse

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bitte übermittle Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Ausbildungsnachweise) bis spätestens 25. September 2026 an karriere@bak.gv.at

Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens und der Ausbildung sieht folgendermaßen aus:

1. Bewerbungsgespräch im BAK

2. Auswahlverfahren für die Polizeigrundausbildung

3. Verwaltungspraktikum für ca. 9 Monate im BAK als Vorbereitung für den Kriminaldienst

4. Polizeigrundausbildung: an einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie unterbrochen von Praxisphasen und der Mitarbeit im BAK bei laufenden Korruptionsermittlungen

5. Abschluss der Polizeigrundausbildung sowie die Übernahme als Korruptionsermittlerin bzw. Korruptionsermittler im BAK bei positiver Leistungserbringung

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Verwaltungspraktikum um ein Ausbildungsverhältnis handelt, das auf maximal zwölf Monate befristet ist. Die Bestimmungen der §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) finden Anwendung. Das Ausbildungsverhältnis stellt kein Dienstverhältnis zum Bund dar. Eine anschließende Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ist möglich, jedoch besteht darauf kein Anspruch.

Vor dem Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird gegebenenfalls eine Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt. Das Bestehen derselben ist Voraussetzung für die Begründung des Ausbildungsverhältnisses.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Vorstellungs- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung nicht vom Bundesministerium für Inneres übernommen werden.

Kontaktinformation

karriere@bak.gv.at bzw. kontaktiere uns bei Fragen telefonisch: +43 1 53 126-906802.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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