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Stellenausschreibung Leiter/in der OStA Linz

Bundesministerium für Justiz

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Stellenausschreibung: Leiter/in der OStA Linz

Leiter/in der OStA Linz

OStA Linz

Zur Besetzung per 1. Februar 2027 ausgeschrieben wird die

Planstelle des Leiters / der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Linz [StA]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
St2
Dienststelle:
OStA Linz
Dienstort:
Linz
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.02.2027
Ende der Bewerbungsfrist:
09. Oktober 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
13 052,00 € (festes Gehalt) zuzüglich einer Dienstzulage von 157,4 €
Referenzcode:
BMJ-26-1901

Erfordernisse

Die gesetzlichen Ernennungserfordernisse für staatsanwaltliche Planstellen ergeben sich aus § 178 Abs. 1 RStDG, die erforderlichen Beilagen aus § 179 Abs. 2 RStDG und § 33 Abs. 1 DV-StAG.

Erforderlich sind neben einer umfassenden Bewährung in der Strafrechtspflege reiche Erfahrungen in leitender Stellung in der Justizverwaltung und ausgezeichnete Kenntnisse des gesamten Personal-, Budget- und Organisationswesens.

Erwartet werden im Hinblick auf die mit der ausgeschriebenen Planstelle ganz überwiegend verbundene Verwendung in Angelegenheiten der Justizverwaltung außerdem ausgeprägte Management- und Kommunikationsfähigkeiten; ein großes Maß an sozialer Kompetenz; Verhandlungsgeschick, überdurchschnittliche Kooperationsbereitschaft; Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit; persönliche Integrität und Unabhängigkeit; Freude an repräsentativen Aufgaben; Führungsstärke, Durchsetzungs- und Motivationskraft; hohe Belastbarkeit und Flexibilität; die Fähigkeit, divergierende Interessen auszugleichen und Personal zu führen; Interesse an und Fähigkeit zur Implementierung und Steuerung von Veränderungsprozessen; ausgeprägtes Interesse an rechts- und justizpolitischen Themen.

Gemäß § 190 Abs. 7 RStDG gebührt für die Funktion abhängig vom Besoldungsdienstalter ein festes Gehalt von derzeit zumindest 13 052,0 Euro monatlich zuzüglich einer Dienstzulage von 157,4°Euro.

Das Justizressort ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Planstelle sind daher besonders erwünscht. Bei gleicher Eignung ist Bewerberinnen der Vorrang im Sinne der §§ 11b und 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz einzuräumen.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Kontaktinformation

Bewerbungen sind im Dienstweg an das Bundesministerium für Justiz, Abteilung III 5, zu richten (2026-0.203.582).

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

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