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Bundesministerium für Finanzen | Maturantin oder Maturant für die Finanzprokuratur (FinProk) BMF-26-1056

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Stellenausschreibung: Maturantin oder Maturant für die Finanzprokuratur (FinProk)

Maturantin oder Maturant für die Finanzprokuratur (FinProk)

Finanzprokuratur

Das Finanzressort zählt mit rund 11.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ganz Österreich zu einem der größten Verwaltungszweige im öffentlichen Bereich. Hier zu arbeiten bedeutet in einem der spannendsten Bereiche der öffentlichen Verwaltung tätig zu sein.

Die Finanzprokuratur sucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Engagement, Bereitschaft zur Weiterentwicklung und dem Willen zur Teamarbeit.

Möchten auch Sie die Möglichkeit nutzen, aktiv an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes mitzuarbeiten? Dann sehen wir Ihrer Bewerbung mit großem Interesse entgegen.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
v2/3
Dienststelle:
Finanzprokuratur
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
06. Oktober 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.031,30 (v2 Einstiegsstufe) brutto
Referenzcode:
BMF-26-1056

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Haushaltsrechtliche Belange in operativer Hinsicht
- Debitorenbuchhaltung (Klientenzahlungen, Erstellung von Ausgangsrechnungen, Mahnwesen, etc.)

- Kreditorenbuchhaltung

- Kreditkartenabrechnung und Kassa

- Informationserteilung an Mandanten (Barauslagenersatz, Leistungsübersicht, Bekanntgabe offener Ansprüche)

  • Reisekostenweiterverrechnung
  • Budgetangelegenheiten (Monatsanforderungen, Erfassung im Planungstool, Prüfung vorhandener Budgetmittel, etc.)
  • Berichtswesen inkl. Bewertung/Minimierung der Forderungsausfälle

Informationen über die Finanzprokuratur finden Sie unter:

finanzprokuratur.bmf.gv.at

Erfordernisse

Die Finanzprokuratur sucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen:

Verpflichtend:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Reife- und Diplomprüfung (BHS), Reifeprüfung (AHS) oder Berufsreifeprüfung (gemäß Z 2.11. der Anlage 1 zum BDG 1979
  • Unbescholtenheit
  • Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (im Falle der festgestellten Tauglichkeit)

Als einer der attraktivsten Dienstgeber des Bundes bieten wir Ihnen zusätzlich zum Gehalt:

  • Vielfältige und interessante Aufgabenstellungen
  • Laufende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • durch einheitliches Gehaltsschema tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Sicherheit des Arbeitsplatzes
  • Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Wir erwarten von Ihnen:

  • Ausgezeichnete Kenntnisse der Buchhaltungsgrundsätze
  • Sehr gute Kenntnisse der Haushaltsvorschriften des Bundes wünschenswert
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse
  • Ausgeprägtes Zahlenverständnis
  • Hohe Konzentrationsfähigkeit
  • Analytische Fähigkeiten
  • Konzeptive Kompetenz
  • Handlungs- und Ergebnisorientierung
  • Wirtschaftliches Denken und Handeln
  • Arbeitsorganisation
  • Kunden und Serviceorientierung
  • Hohe Belastbarkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Bereitschaft zum erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung, sowie zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Mit der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit, sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.

Bewerbungen sind bis zum 06. Oktober 2026 (einlangend) entweder postalisch an:

Finanzprokuratur

Präsidium

Singerstraße 17-19

1011 Wien

oder per E-Mail an:

bewerbung.finanzprokuratur@bmf.gv.at

zu richten.

Mindestbezug bzw. Mindestentgelt: Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgelt (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann schicken Sie uns Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:

  • Motivationsschreiben,
  • Lebenslauf samt Zeugnissen sowie eine
  • Darstellung des bisherigen beruflichen Werdeganges.

Kontaktinformation

Rückfragen können Sie unter Angabe Ihrer Telefonnummer an

Dr. Michaela FALLER, Präsidialanwältin

Telefonisch unter: +43 1 / 51439 – 509002

bzw. per Mail an:

michaela.faller@bmf.gv.at

richten.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen

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