Bundesministerium für Justiz | Senatspräsident:in - Oberlandesgericht Wien (gebunden für eine Verwendung als Leitende:r Visitator:in) BMJ-26-1872
Stellenausschreibung: Senatspräsident:in - Oberlandesgericht Wien (gebunden für eine Verwendung als Leitende:r Visitator:in)
- Veröffentlicht auf EVI am 02.09.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 02.09.2026
Senatspräsident:in - Oberlandesgericht Wien (gebunden für eine Verwendung als Leitende:r Visitator:in)
OLG Wien
Im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien wird folgende Planstelle ausgeschrieben:
• eine frei werdende Planstelle eines Senatspräsidenten/einer Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gebunden für eine Verwendung als Leitender Visitator/Leitende Visitatorin [Ri]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- Richter/in
- Dienststelle:
- OLG Wien
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 30. September 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- 8.295,40
- Referenzcode:
- BMJ-26-1872
Erfordernisse
Die gesetzlichen Ernennungserfordernisse für richterliche Planstellen ergeben sich aus § 26 RStDG, die erforderlichen Gesuchsbeilagen aus § 14 Geo.
Zusätzlich werden im Hinblick auf die mit der ausgeschriebenen Stelle ganz überwiegend verbundene Verwendung in Angelegenheiten der Justizverwaltung neben einem dafür dokumentierten Interesse ausgeprägte Management-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten erwartet, zudem ausgezeichnete Kenntnisse der Justizorganisation und relevanter Rechtsquellen (insbesondere Dienst- und Organisationsrecht); Managementwissen; besondere Organisations- und Koordinierungsfähigkeiten; hohe Flexibilität, ein großes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere die ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Verantwortungsbewusstsein sowie Verlässlichkeit.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Stelle, an die Bewerbungsgesuche (im Dienstweg) zu richten sind, und die erforderlichen Gesuchsbeilagen ergeben sich aus § 31 Abs 2 und 3 RStDG.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter 611 Jv 289/26f einzubringen.
Anhänge zur Veröffentlichung
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz
Diese Stelle auf: