Zum Inhalt

Bundesministerium für Justiz | Senatspräsident:in - Oberlandesgericht Wien (gebunden für eine Verwendung als Leitende:r Visitator:in) BMJ-26-1872

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Stellenausschreibung: Senatspräsident:in - Oberlandesgericht Wien (gebunden für eine Verwendung als Leitende:r Visitator:in)

Senatspräsident:in - Oberlandesgericht Wien (gebunden für eine Verwendung als Leitende:r Visitator:in)

OLG Wien

Im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien wird folgende Planstelle ausgeschrieben:

• eine frei werdende Planstelle eines Senatspräsidenten/einer Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gebunden für eine Verwendung als Leitender Visitator/Leitende Visitatorin [Ri]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Richter/in
Dienststelle:
OLG Wien
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
30. September 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
8.295,40
Referenzcode:
BMJ-26-1872

Erfordernisse

Die gesetzlichen Ernennungserfordernisse für richterliche Planstellen ergeben sich aus § 26 RStDG, die erforderlichen Gesuchsbeilagen aus § 14 Geo.

Zusätzlich werden im Hinblick auf die mit der ausgeschriebenen Stelle ganz überwiegend verbundene Verwendung in Angelegenheiten der Justizverwaltung neben einem dafür dokumentierten Interesse ausgeprägte Management-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten erwartet, zudem ausgezeichnete Kenntnisse der Justizorganisation und relevanter Rechtsquellen (insbesondere Dienst- und Organisationsrecht); Managementwissen; besondere Organisations- und Koordinierungsfähigkeiten; hohe Flexibilität, ein großes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere die ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Verantwortungsbewusstsein sowie Verlässlichkeit.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Die Stelle, an die Bewerbungsgesuche (im Dienstweg) zu richten sind, und die erforderlichen Gesuchsbeilagen ergeben sich aus § 31 Abs 2 und 3 RStDG.

Die Bewerbungsunterlagen sind unter 611 Jv 289/26f einzubringen.

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

Diese Stelle auf:

Logo Jobbörse