Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | Bundeskellereiinspektor:in BMLUK-26-0441
Stellenausschreibung: Bundeskellereiinspektor:in
- Veröffentlicht auf EVI am 01.09.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 01.09.2026
Bundeskellereiinspektor:in
Bundeskellereiinspektion
Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Bundeskellereiinspektion, Marxergasse 2, 1030 Wien, Einsatzgebiet Niederösterreich bzw. Wien, gelangt zum ehestmöglichen Termin eine freie Planstelle der Entlohnungsgruppe v2 (Vertragsbedienstete/r) zur Besetzung. Die Bewertung des Verwendungserfolges wird nach 6 Monaten durchgeführt.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- v2/3
- Dienststelle:
- Bundeskellereiinspektion
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 22. September 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- v2/3 mindestens € 3.031,30 brutto
- Referenzcode:
- BMLUK-26-0441
Aufgaben und Tätigkeiten
- Kontrollen nach dem Weingesetz und den innergemeinschaftlichen Bestimmungen in Betrieben die Wein in Verkehr setzen;
- Abwicklung von Revisionen mit Probenziehungen;
- Bestandsermittlungen und Prüfung der kaufmännischen Aufzeichnungen;
- Sensorische Prüfung von Wein, Obstwein und Waren im Sinne des Weingesetzes;
- Abfassen von Anzeigen bei Verwaltungsbehörden bzw. Gerichtsbehörden im Falle von Beanstandungen;
- Abwicklung der Mengenkontrolle;
- Planung der Mostwägung und der mit der Prädikatsweinernte verbundenen organisatorischen Tätigkeiten insbesondere der Einsatzplanung;
- Umsetzung des Berichtswesens basierend auf dem Kontrollkonzept;
- Gesetzesstudium und Gesetzesauslegung hinsichtlich des nationalen sowie innergemeinschaftlichen Weinrechts;
Erfordernisse
1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
2. Reife- und Diplomprüfung an der HBLA Klosterneuburg bzw. gleichwertige schulische Ausbildung mit Matura und eine einschlägige Berufserfahrung im Bereich Wein;
3. Volle Handlungsfähigkeit;
4. Die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind;
5. Durchsetzung der weinrechtlichen Bestimmungen im praktischen Berufsfeld, unter hohem Druck unterschiedlicher Interessenslagen;
6. Keine Nebenbeschäftigung oder eigener Betrieb im Weinbereich;
7. Selbständiges Arbeiten;
8. Hohes Maß an Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortung;
9. Ausgeprägtes Zeitmanagement/Selbstmanagement;
10. Führerschein der Klasse B;
11. Reisebereitschaft in Österreich mit einem zur Verfügung gestellten Dienstkraftwagen;
12. Bereitschaft zur Leistung von Überstunden, auch am Wochenende und Nachtstunden;
13. Fundierte Kenntnisse im Anwenderbereich der elektronischen Datenverarbeitung;
14. Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit;
15. Teamgeist, aber auch Bereitschaft und Fähigkeit sich im Außendienst alleine durchzusetzen;
16. Unbescholtenheit;
17. Für Bewerber kommt noch das Anstellungserfordernis des abgeleisteten Grundwehr- bzw. Zivildienstes (im Falle der festgestellten Tauglichkeit) hinzu.
Die Erfordernisse der Z.1 bis Z.17 sind – im Hinblick auf die Gültigkeit einer Bewerbung - unbedingt zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Erfordernisse ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Jedenfalls vorzulegen sind:
- Motivationsschreiben,
- Lebenslauf,
- Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis des freien Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt,
- Nachweis über die erforderliche Qualifikation (Reife- und Diplomprüfungszeugnis (bei ausländischen Abschlüssen: inkl. allf. Bewertung bzw. allf. Beglaubigung und Übersetzung)),
- Führerschein B,
- Namensänderungsnachweis bei Namensänderung,
- Bei männlichen Bewerbern: Bestätigung über den vollständig abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung.
Bitte achten Sie darauf, dass die geforderten Unterlagen Ihrer Bewerbung vollständig angeschlossen sind.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Bewerberin/Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass mit ihrer/seiner Bewerbung die Zustimmung zu einer allfälligen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden zum Zwecke einer Sicherheitsüberprüfung sowie zur allfälligen Übermittlung dieser Daten an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft verbunden ist.
Das Monatsentgelt beträgt in v2/3 mindestens € 3.031,30 brutto (erste Entlohnungsstufe). Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. So beträgt bspw. das Monatsentgelt nach einer Tätigkeit von 4 Jahren bzw. der Anrechnung von Vordienstzeiten in diesem Ausmaß (dritte Entlohnungsstufe) in v2/3 € 3.394,20 brutto.
Bewerbungen samt Unterlagen, die das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen nachweisen, werden bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Kundmachung der Ausschreibung ausschließlich online entgegengenommen. Bitte benutzen Sie dazu die Online-Applikation der Jobbörse des Bundes unter www.jobboerse.gv.at. Sollte eine Bewerbung über die Jobbörse des Bundes aus technischen Gründen nicht möglich sein, so ist diese unter Angabe des Referenzcodes an die angegebene Kontaktinformation (per E-Mail) zu übermitteln.
Diese Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die höher qualifiziert sind, können nur dann zum Zug kommen, wenn im Rahmen des Auswahlverfahrens in der genannten Zielgruppe keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gefunden wurden.
Das Auswahlverfahren wird nach dem Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes in der Fassung des BGBl.Nr. 366/1991 (=Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) erfolgen.
Kontaktinformation
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und
Wasserwirtschaft, Abteilung Präs. 1
Christiane Fronaschitz, Tel.: 01/71100/606872 DW (Mo - Do: 08:00 - 12:00 Uhr)
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
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