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Bundesministerium für Inneres | Leitung der Gruppe III/A (Legistik und Recht) im Bundesministerium für Inneres BMI-26-1880

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Stellenausschreibung: Leitung der Gruppe III/A (Legistik und Recht) im Bundesministerium für Inneres

Leitung der Gruppe III/A (Legistik und Recht) im Bundesministerium für Inneres

BM f. Inneres

Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion "Leitung der Gruppe III/A (Legistik und Recht) im Bundesministerium für Inneres" gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/7 bzw v1/5
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Befristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
21. September 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/7 € 12.062,50 brutto bzw. v1/5 € 11.411,80 brutto
Referenzcode:
BMI-26-1880

Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Leitung der Gruppe III/A sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:

  • Strategische Planung, übergeordnete Steuerung und gesamtheitliche Koordinierung grundsätzlicher Angelegenheiten der Legistik;
  • Strategische Planung, übergeordnete Steuerung und gesamtheitliche Koordinierung der grundsätzlichen Rechtsangelegenheiten, einschließlich Datenschutz;
  • Strategische Planung, übergeordnete Steuerung und gesamtheitliche Koordinierung der das Ressort betreffenden Angelegenheiten des E-Government;
  • Strategische Planung, übergeordnete Steuerung und gesamtheitliche Koordinierung der Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung sowie
  • Gewährleistung eines geordneten Dienstbetriebes in der Gruppe III/A.

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

a) die österreichische Staatsbürgerschaft;

b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG);

c) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften;

d) Einwilligung in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sowie das Bestehen derselben.

Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich:

e) mindestens dreijährige Führungserfahrung;

f) Führungskompetenz, Managementfähigkeiten und langjährige Managementerfahrung;

g) spezielle Kenntnisse in den Bereichen Legistik, E-Government, Sicherheitsverwaltung und Datenschutz;

h) eingehende Kenntnisse über die Organisation und die Aufgaben des gesamten Ressorts;

i) besondere Fähigkeit zu Planen und Strategien zu entwickeln;

j) klare schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, überdurchschnittliche rhetorische Begabung sowie Verhandlungsgeschick und Problemlösungskompetenz;

k) Präsentationserfahrung;

l) Erfahrungen im Restrukturierungs- und Changemanagement;

m) Fähigkeit und Bereitschaft zur Delegierung von Aufgaben und Verantwortung;

n) überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Genauigkeit, Verlässlichkeit, Stressresistenz und hohe Belastbarkeit sowie Entschluss- und Entscheidungskompetenz;

o) Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative und selbstständiges Agieren, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie

p) Konfliktlösungs- und Konsensfähigkeit.

Die unter den Punkten e) - p) angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gemäß § 141 BDG bzw. § 68 VBG wird der Arbeitsplatz für einen Zeitraum von fünf Jahren besetzt. Befristete Weiterbestellungen sind zulässig.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 mindestens € 12.062,50; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 5 mindestens € 11.411,80 brutto.

Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch sowie der Nachweis des abgeschlossenen Studiums beizubringen, bei ausländischen Studienabschlüssen ist darüber hinaus ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen.

Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene mit 1.1.2027 freiwerdende Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I,

Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien

oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.

Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 21. September 2026 eingelangt sind.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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