Bundesministerium für Landesverteidigung | Sachbearbeiterin Unterstützungssysteme oder Sachbearbeiter Unterstützungssysteme in der Abt. WSM, MU/4 BMLV-26-2487
Stellenausschreibung: Sachbearbeiterin Unterstützungssysteme oder Sachbearbeiter Unterstützungssysteme in der Abt. WSM, MU/4
- Veröffentlicht auf EVI am 31.08.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 31.08.2026
Sachbearbeiterin Unterstützungssysteme oder Sachbearbeiter Unterstützungssysteme in der Abt. WSM, MU/4
BM f. Landesverteidigung
Gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, in der geltenden Fassung, können für nachstehend angeführten, zur Besetzung gelangenden Arbeitsplatz Bewerbungen eingebracht werden:
Sachbearbeiterin Unterstützungssysteme oder Sachbearbeiter Unterstützungssysteme
Dienststelle: Abteilung Waffensysteme & Munition
Dienstort: 1010 WIEN
OrgPlanNr. RB6, TN 0888, PosNr. 014, SB USys
PG: UO
Wertigkeit: MBUO, Funktionsgruppe 4
Der Monatsbezug beträgt mindestens € 2.851,- Euro brutto. Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- M BUO/4
- Dienststelle:
- BM f. Landesverteidigung
- Dienstort:
- 1010 WIEN
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 28. September 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- mindestens € 2.851,- Euro brutto
- Referenzcode:
- BMLV-26-2487
Aufgaben und Tätigkeiten
Mit dieser Funktion sind folgende Aufgaben verbunden:
• Mitwirkung bei der Steuerung und Koordinierung der Bereitstellungs- und Verwertungsprojekte der materiellen Ausrüstung und Ausstattung des Bundesheeres für den Bereich Unterstützungssysteme
• Mitwirkung bei der Steuerung und Koordinierung des Systemlebenslaufmanagements der materiellen Ausrüstung und Ausstattung des Bundesheeres für den Bereich Unterstützungssysteme
• Unterstützung der Administration im Bereich Unterstützungssysteme
Erfordernisse
Die Betrauung eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, voraus:
• Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe MBUO bzw. CUO oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis
• Erfolgreich abgeschlossene Stabsunteroffiziersausbildung
Weiters werden besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
• Vorliegen einer Prüfbescheinigung der Zulassungsgruppe STRENG GEHEIM bzw. zu mindestens der Zulassungsgruppe GEHEIM entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S93207/50-ndAbw/2022. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren der Zulassungsgruppe STRENG GEHEIM Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Funktion ist
• Ausbildung im Feldzeugwesen
• Fachspezifische IT-Kenntnisse
• Der Funktion entsprechende Sprachkenntnisse in der Sprache Englisch
• Körperliche Leistungsfähigkeit, entsprechend den Richtlinien für Körperausbildung (Eignungsprüfung Allgemeine Kondition – EPrAKond bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LprAKond)
Internationale Erfahrung:
• Ja
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als ein Jahr sein darf, zu erbringen.
Betreffend das Kriterium der Beherrschung der Fremdsprache ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der LVAk betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen.
Zur Gültigkeit von Sprachprüfungsergebnissen wird auf den Erlass vom 27. März 2026,
GZ S93726/2-GStb/2026 (1), verwiesen.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind per E-Mail an Frau ADir Deniz KAPLAN (deniz.kaplan@bmlv.gv.at) zu übersenden oder fristgerecht an das Bundesministerium für Landesverteidigung, Konkrete Personaladministration, Referat III, Roßauer Lände 1, A-1090 WIEN, zu richten.
Der Referenzcode (siehe oben) und die genaue Bezeichnung des Arbeitsplatzes, mit Positionsnummer, sind in der Bewerbung anzuführen.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Landesverteidigung
Diese Stelle auf: