Bundeskanzleramt | Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) im Bundeskanzleramt BKA-26-0152
Stellenausschreibung: Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) im Bundeskanzleramt
- Veröffentlicht auf EVI am 28.08.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 28.08.2026
Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) im Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt
Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr.85, wird die Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/6 bzw v1/4
- Dienststelle:
- Bundeskanzleramt
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 28. September 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 4.653,70 brutto bzw. € 5.633,20 brutto (Regelstufe)
- Referenzcode:
- BKA-26-0152
Aufgaben und Tätigkeiten
Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst:
Vollziehung des Informationssicherheitsgesetzes (InfoSiG) und internationaler Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Informationssicherheit sowie deren innerstaatliche Umsetzung; Internationale Vertretung und Anlaufstelle in Belangen der Informationssicherheit; Geschäftsführung der Informationssicherheitskommission; Ausstellung von Sicherheitszertifikaten für Personen und Einrichtungen; Koordination im Bereich der industriellen Sicherheit; Ausführung der Aufgabenstellung des Informationssicherheitsbeauftragten des BKA gem. InfoSiG sowie die Umsetzung nationaler und internationaler Vorgaben des Geheimschutzes im BKA; Administration der Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Aufgaben der Galileo PRS Behörde, insbesondere die Vertretung in EU Gremien zum Thema Galileo PRS.
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Betrauung mit der Funktion sind:
1. Die österreichische Staatsbürgerschaft;
2. Die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86;
3. Der erfolgreiche Abschluss einer der Verwendung entsprechenden Hochschulbildung gemäß Z 1.12. der Anlage 1 BDG 1979 - Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsinformatik.
Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet:
Anforderungen und Gewichtung
- 1.
- (30%)
Ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich der Informationssicherheit (insbes. der rechtlichen Rahmenbedingungen); Gute Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung in Österreich und der Europäischen Union; Ausgezeichnete Kenntnisse der Funktionsweise der EU-Institutionen, insb. im Bereich der Informationssicherheit; Betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Sinne des New Public Managements
- 2.
- (30%)
Mehrjährige Berufserfahrung im Bundesdienst (insb. im Bereich der Informationssicherheit); Verhandlungserfahrung im internationalen Bereich; Praktische Erfahrung mit der Funktionsweise der EU-Institutionen
- 3.
- (20%)
Ausgezeichnete Eignung und Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisations- und Managementerfahrung
- 4.
- (10%)
Repräsentatives und sicheres Auftreten; Kommunikationsfähigkeit; Überzeugungskraft sowie ausgeprägtes Verhandlungsgeschick; Innovationsfähigkeit; Entscheidungsfreude; soziale Kompetenz (Bsp. Teamfähigkeit); Motivationsfähigkeit
- 5.
- (10%)
Ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache (französisch von Vorteil); fachspezifische IT-Kenntnisse
- Die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wird bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt werden.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem außerhalb des Bundeskanzleramtes liegenden Tätigkeitsbereich erwünscht sind.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens € 4.653,70 brutto / € 5.633,20 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe in der Regelstufe). Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf, weiterer Unterlagen, insbesondere betreffend die Erfüllung der Voraussetzungen der Z. 1 bis 3. der Ausschreibung sowie Ihrer Vorstellungen hinsichtlich der Ausübung der Funktion ausschließlich an das
Präsidium des Bundeskanzleramtes, 1010 Wien, Ballhausplatz 2,
e-mail: teamassistenz.praesidium@bka.gv.at
zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 28. September 2026 einlangen.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Vor der Betrauung mit der Funktion wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt, die zu bestehen ist.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt
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