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Bundeskanzleramt | Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) im Bundeskanzleramt BKA-26-0152

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Stellenausschreibung: Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) im Bundeskanzleramt

Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) im Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt

Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr.85, wird die Leitung der Abteilung I/10 (Informationssicherheit) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/6 bzw v1/4
Dienststelle:
Bundeskanzleramt
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
28. September 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 4.653,70 brutto bzw. € 5.633,20 brutto (Regelstufe)
Referenzcode:
BKA-26-0152

Aufgaben und Tätigkeiten

Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst:

Vollziehung des Informationssicherheitsgesetzes (InfoSiG) und internationaler Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Informationssicherheit sowie deren innerstaatliche Umsetzung; Internationale Vertretung und Anlaufstelle in Belangen der Informationssicherheit; Geschäftsführung der Informationssicherheitskommission; Ausstellung von Sicherheitszertifikaten für Personen und Einrichtungen; Koordination im Bereich der industriellen Sicherheit; Ausführung der Aufgabenstellung des Informationssicherheitsbeauftragten des BKA gem. InfoSiG sowie die Umsetzung nationaler und internationaler Vorgaben des Geheimschutzes im BKA; Administration der Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Aufgaben der Galileo PRS Behörde, insbesondere die Vertretung in EU Gremien zum Thema Galileo PRS.

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Betrauung mit der Funktion sind:

1. Die österreichische Staatsbürgerschaft;

2. Die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86;

3. Der erfolgreiche Abschluss einer der Verwendung entsprechenden Hochschulbildung gemäß Z 1.12. der Anlage 1 BDG 1979 - Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsinformatik.

Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet:

Anforderungen und Gewichtung

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem außerhalb des Bundeskanzleramtes liegenden Tätigkeitsbereich erwünscht sind.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens € 4.653,70 brutto / € 5.633,20 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe in der Regelstufe). Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf, weiterer Unterlagen, insbesondere betreffend die Erfüllung der Voraussetzungen der Z. 1 bis 3. der Ausschreibung sowie Ihrer Vorstellungen hinsichtlich der Ausübung der Funktion ausschließlich an das

Präsidium des Bundeskanzleramtes, 1010 Wien, Ballhausplatz 2,

e-mail: teamassistenz.praesidium@bka.gv.at

zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 28. September 2026 einlangen.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Vor der Betrauung mit der Funktion wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt, die zu bestehen ist.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt

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