Bundesministerium für Justiz | "Leiter:in - Department § 22 StGB und § 68a StVG" - Justizanstalt Stein BMJ-26-1643
Stellenausschreibung: "Leiter:in - Department § 22 StGB und § 68a StVG" - Justizanstalt Stein
- Veröffentlicht auf EVI am 30.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 30.07.2026
"Leiter:in - Department § 22 StGB und § 68a StVG" - Justizanstalt Stein
Justizanstalt Stein
Im Planstellenbereich Justiz gelangt in der Justizanstalt Stein der Projektarbeitsplatz "Leiter:in - Department § 22 StGB und § 68a StVG" zur Besetzung.
Die Leitung des Departments Maßnahmenvollzug gemäß § 22 StGB und § 68a StVG ist der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2, zugeordnet.
Um diese Funktion können sich Personen bewerben, die das Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe A1 mit dem Abschluss des Studiums der Psychologie erfüllen. Zusätzlich ist die abgeschlossene Ausbildung in Klinischer Psychologie erforderlich.
Der Projektarbeitsplatz ist (vorerst) befristet für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet.[Psy]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/2 bzw v1/2
- Dienststelle:
- Justizanstalt Stein
- Dienstort:
- Krems an der Donau
- Vertragsart:
- Befristet
- Befristung:
- 2 Jahre
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 28. August 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.797,10 brutto (A1/2) bzw. € 3.838,60 brutto (v1/2)
- Referenzcode:
- BMJ-26-1643
Aufgaben und Tätigkeiten
- Erstellung des Vollzugs- und Behandlungsplans durch Zusammenführung von Anamnese, Prognose und Planung unter dem Gesichtspunkt rückfallsrelevanter Risikofaktoren durch Entwicklung einer Hypothese zur Sucht- und Delinquenzgenese und Rückfallsgefahr, Benennung von Zielen, Reduzierung des Gewichts der Risikofaktoren und deren Kompensation durch protektive Faktoren mit Hilfe von suchttherapeutischen Interventionen im multiprofessionellen Setting;
- Entscheidung über freiheitsbezogene Lockerungen durch Darstellung der bekannten Suchterkrankung und Kriminalität, der Persönlichkeit und weiterer kriminologisch relevanter Erkrankungen bzw. Störungen, der Darstellung einer Zwischenanamnese und des Verlaufs während der Haft oder Unterbringung und Stellungnahme zur sucht- und deliktbezogenen (positiven) Veränderungen und Abgabe einer Lockerungsprognose;
- Entscheidung über die Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Ordnungsstrafverfahrens betreffend Insassen; selbstständige Wahrnehmung delegierter Aufgaben des Anstaltsleiters als Vollzugsbehörde;
- Entscheidung über die Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Ordnungsstrafverfahrens betreffend Insassen; selbstständige Wahrnehmung delegierter Aufgaben des Anstaltsleiters als Vollzugsbehörde (z.B. Gewährung von Vergünstigungen und Vollzugslockerungen, Zu- und Abgangsgespräche mit Insassen, Verfall von Geld und Gegenständen gemäß § 37 StVG, Ansuchen gemäß § 119 StVG … );
- Stellungnahmen im Rahmen der bedingten Entlassung, zu Anträgen auf Vollzugsortsänderungen, Beschwerden und in Angelegenheiten des § 16 StVG
- Koordination und Vernetzung der Kommunikation innerhalb der Dienststelle, der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen und vollzugsrelevanten Einrichtungen (externen Suchthilfeeinrichtungen)
- Wahrnehmung der Führungs- und Leitungsgeschäfte durch Ausübung der Dienst und Fachaufsicht, der Geschäftseinteilung, Steuerung der Entscheidungsfindung und des Arbeitsablaufes im Departement Maßnahmenvollzug gemäß § 22 StGB und § 68a StVG
Erfordernisse
- österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Psychologie)
- gegen den:die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf eine mangelnde Berufseignung schließen lassen, oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen
- abgeschlossene Ausbildung zum Klinischen Psychologen bzw. zur Klinischen Psychologin
An besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten werden erwartet:
- Fach- und Managementwissen:
- Lösungs- und Umsetzungskompetenz:
- Persönliche Anforderungen:
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und der sonstigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Reifeprüfungszeugnis, Sponsions- bzw. Promotionsurkunde)
bis 28. August 2026
über das Online Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes (www.jobboerse.gv.at) einzubringen.
Bewerbungsgesuche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ONLINE erfolgen und spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sind.
Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. sowie verspätet eingebrachte Bewerbungen können NICHT berücksichtigt werden!
Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber:innen nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches – die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist – festgestellt (§ 55 AusG 1989).
Kontaktinformation
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Personalbüro der Justizanstalt Stein unter der Telefonnummer 02732 890 DW 353011.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center der Jobbörse des Bundes unter 01/24 242 - 505999 oder per E-Mail an helpdesk@jobboerse.gv.at.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz
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