Bundesministerium für Landesverteidigung | Leiterin und Informationstechnologie Managerin (Senior) oder Leiter Informationstechnologie Manager (Senior) (Ltr & ITMngr (S) beim IKT & Cybersicherheitszentrum im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) BMLV-26-2282
Stellenausschreibung: Leiterin und Informationstechnologie Managerin (Senior) oder Leiter Informationstechnologie Manager (Senior) (Ltr & ITMngr (S) beim IKT & Cybersicherheitszentrum im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)
- Veröffentlicht auf EVI am 29.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 29.07.2026
Leiterin und Informationstechnologie Managerin (Senior) oder Leiter Informationstechnologie Manager (Senior) (Ltr & ITMngr (S) beim IKT & Cybersicherheitszentrum im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)
BM f. Landesverteidigung
Gemäß § 4 Abs 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird der Arbeitsplatz der Leiterin und Informationstechnologie Managerin (Senior) oder des Leiters und Informationstechnologie Managers (Senior) beim IKT & Cybersicherheitszentrum in der Direktion 6 im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben. Diese Funktion kann ausschließlich im Rahmen eines sondervertraglichen Dienstverhältnisses entsprechend der „Richtlinie gemäß § 36 Abs 2 Vertragsbedienstetengesetz 1984 für den Abschluss von Sonderverträgen für die IT-Arbeitsplätze des Bundes (RIVIT)“ bekleidet werden (Arbeitsplatzwertigkeit RIVIT 1). Der vorgesehene Dienstort ist WIEN.
Das monatliche Sonderentgelt einschließlich Führungszuschlag beträgt mindestens € 9.633,74 brutto.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- RIVIT 1
- Dienststelle:
- BM f. Landesverteidigung
- Dienstort:
- WIEN
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 14. September 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- mindestens € 9.633,74 brutto
- Referenzcode:
- BMLV-26-2282
Aufgaben und Tätigkeiten
In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Den Bereich Applikationen führen
- Übertragene Themen (mit großer Verantwortung und Gestaltungsspielraum) für das IT-Portfolio Applikationen eigenverantwortlich managen
- Die Softwareentwicklung im IKT- und Cybersicherheitszentrum leiten
- Regelmäßiges Reporting an die Verantwortlichen durchführen
Erfordernisse
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Abgeschlossene HTL Informatik oder vergleichbare Ausbildung und neun Jahre Berufserfahrung
oder
abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Ziffer 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 der Studienrichtung Informatik oder vergleichbarer Fachrichtung und sieben Jahre Berufserfahrung oder
abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Ziffer 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 der Studienrichtung Informatik oder vergleichbarer Fachrichtung und fünf Jahre Berufserfahrung oder
abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Ziffer 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 mit Doktorat in der Studienrichtungen Informatik oder vergleichbarer Fachrichtung und drei Jahre Berufserfahrung.
2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) besondere Fähigkeiten und Erfahrung in der Führung von leitenden Mitarbeitern sowie in der Verhandlung mit ressortinternen und externen Repräsentanten, (20 %)
b) besondere Kenntnisse der eingesetzten Software, (10 %)
c) besondere Kenntnisse über das IKT-System ÖBH, (15 %)
d) besondere Kenntnisse der eingesetzten Analyse- und Entwicklungsmethoden sowie der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge, (15 %)
e) besondere Kenntnisse über IT-Service-Management (nach Information Technology Infrastructure Library - ITIL), (10 %)
f) besondere Kenntnisse der aktuellen Hard- und Softwareentwicklungen, (10 %)
g) besondere Kenntnisse über das Management eines IT-Portfolios, (10 %)
h) besondere Kenntnisse über Organisationsentwicklung von IT-Organisationen, (5 %)
i) der Funktion entsprechende Fremdsprachkenntnisse in Englisch. (5 %)
Darüber hinaus ist erwünscht:
- mehrjährige Erfahrung in Leitungsfunktionen im IT-Bereich.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Jedenfalls vorzulegen sind jene Nachweise, die für eine Beurteilung im Hinblick auf die Überstellung oder Aufnahme in ein konkretes Dienstverhältnis oder hinsichtlich des Abschlusses eines konkret geforderten Hochschulstudiums erforderlich sind. Im Falle eines im Ausland abgeschlossenen Hochschulstudiums ist zusätzlich ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen. Ressortexterne Bewerber haben den Bewerbungsunterlagen überdies einen Staatsbürgerschaftsnachweis anzuschließen und die in den Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 festgelegten Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung nachzuweisen.
Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.
Betreffend Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit steht für ressortexterne Bewerber auf der Homepage des BMLV www.bundesheer.at (Service – Formulare – Verlässlichkeitserklärungen) das Formular „Erweiterte Verlässlichkeitserklärung“ zur Verfügung. Dieses Formular ist entsprechend den Erläuterungen auszufüllen, zu unterfertigen und mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto gesondert vom Bewerbungsgesuch spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die ausschreibende Stelle unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at zur Einleitung eines Prüfverfahrens vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bmlv.gv.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 14. September 2026 eingelangt sein.
Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Landesverteidigung
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