Bundeskanzleramt | Leitung des Referates II/2/b (Strategische Angelegenheiten der Integration) im Bundeskanzleramt BKA-26-0136
Stellenausschreibung: Leitung des Referates II/2/b (Strategische Angelegenheiten der Integration) im Bundeskanzleramt
- Veröffentlicht auf EVI am 17.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 17.07.2026
Leitung des Referates II/2/b (Strategische Angelegenheiten der Integration) im Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt
In der Abteilung II/2 (Integrationskoordination) des Bundeskanzleramtes ist die ehestmögliche Aufnahme einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters für die Funktion der Leitung des Referates II/2/b (Strategische Angelegenheiten der Integration) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.
Das Referat II/2/b im Bundeskanzleramt ist für Angelegenheiten des Integrationsgesetzes samt Durchführungsverordnungen und des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes sowie für die Koordination integrationsrelevanter Rechtsmaterien inkl. Angelegenheiten des integrationsrelevanten Datenaustauschs, Legistik, die Entwicklung von strategischen Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen sowie die Begleitung der Umsetzung zuständig. Sie ist Schnittstelle bei der Zusammenarbeit mit Bundesministerien und Gebietskörperschaften, Partnern der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern und Geschäftsstelle des Integrationsbeirats.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/3 bzw v1/3
- Dienststelle:
- Bundeskanzleramt
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 14. August 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.405,60 brutto bzw. € 3.838,60 brutto (Einstiegsstufe)
- Referenzcode:
- BKA-26-0136
Aufgaben und Tätigkeiten
Vor dem Hintergrund dieser Themenstellungen umfasst das Aufgabengebiet insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Sicherstellung des rechtskonformen Vollzugs der Integrationsvereinbarung einschließlich Evaluierung, Weiterentwicklung, einheitlicher Vollzugspraxis sowie Beantwortung von Behörden- und Bürgeranfragen;
- Bearbeitung und Koordination sämtlicher integrationsrelevanter rechtlicher Materien (Eigen- und Fremdlegistik) einschließlich Begleitung von Gesetzgebungsprozessen, EU rechtlichen Vorhaben sowie Erstellung von Ministerratsvorträgen und rechtlichen Stellungnahmen;
- Entwicklung sowie Begleitung der Umsetzung strategischer Maßnahmen der Integration von Drittstaatsangehörigen sowie Koordination in Zusammenarbeit mit zentralen Stakeholdern im Integrationsbereich;
- Analyse und Evaluierung aktueller Entwicklungen und Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen;
- Verantwortung der Geschäftsstelle des Integrationsbeirats einschließlich Organisation der Sitzungen, inhaltliche Vor- und Nachbereitung, Mitgliederverwaltung sowie Koordination der Beiratstätigkeit;
- Wahrnehmung fachlicher Entscheidungen zum Aufgabenbereich des Referats;
- Steuerung von Entscheidungsprozessen und Sicherstellung eines funktionierenden Wissensmanagements innerhalb des Referats;
- Planung und Steuerung des Arbeitseinsatzes einschließlich Aufgabenverteilung, Priorisierung und Ergebniskontrolle sowie Überarbeitung und Genehmigung von Arbeitsergebnissen unter Berücksichtigung von Effizienz, Effektivität und Termintreue;
- Mitwirkung beim Budgetvollzug der Abteilung.
Erfordernisse
1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF;
2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
3. Der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums gemäß Z 1.12. bzw. 1.12.a der Anlage 1 zum BDG 1979, vorzugsweise Studium der Rechtswissenschaften;
4. Vertiefte Kenntnisse über Inhalte und Entwicklungen im Integrations- und Migrationsbereich auf nationaler und europäischer Ebene sowie der relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Integrationsbereich;
5. Kenntnisse und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien, Gebietskörperschaften, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft sowie Erfahrung mit Gremienarbeit;
6. Mehrjährige Berufserfahrung inkl. ausgeprägter Erfahrung im Bereich der bundesweiten Integrationsarbeit mit strategischem Fokus;
7. Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
8. Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Förderung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund, Geschlechtergleichstellung und Burschen- sowie Männerarbeit von Vorteil;
9. Umfassende Kenntnisse in den Bereichen Projekt- und Qualitätsmanagement sowie in der Organisation und Planung von Veranstaltungen von Vorteil;
10. Sehr gute Kenntnisse von EDV-Tools im Anwenderbereich u.a. Excel, Word, PowerPoint, sowie die Bereitschaft zur zielgerichteten Nutzung von KI-Tools unter Einhaltung dienstrechtlicher bzw. datenschutzrechtlicher Vorgaben;
11. Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen sowie die Fähigkeit zur raschen Analyse von komplexen Problemstellungen und Erarbeitung von Lösungsmodellen;
12. Repräsentatives Auftreten sowie ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit;
13. Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit;
14. Hohe Belastbarkeit, gutes Selbstmanagement zur Bewältigung von Spitzenbelastungen sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Neben der Voraussetzung der Z. 1. sind die Erfordernisse der Z. 2. bis 7. sowie 10. bis 13. unbedingt zu erfüllen.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 3.405,60 brutto (in der Ausbildungsphase) / € 3.838,60 brutto (in der Einstiegsstufe).
Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.
Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 14. August 2026 ausschließlich über Jobbörse der Republik Österreich zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.
Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Kontaktinformation
Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Telefonnummer 01/53115-202848 gerne beantwortet. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt
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