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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | BMASGPK - Leitung der Abteilung VII/5 (Koordination, Kommunikation, Budgetangelegenheiten und Förderwesen der Sektion) BMASGPK-26-0251

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Stellenausschreibung: BMASGPK - Leitung der Abteilung VII/5 (Koordination, Kommunikation, Budgetangelegenheiten und Förderwesen der Sektion)

BMASGPK - Leitung der Abteilung VII/5 (Koordination, Kommunikation, Budgetangelegenheiten und Förderwesen der Sektion)

BMASGPK Leitung

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung 5 in der Sektion VII (Koordination, Kommunikation, Budgetangelegenheiten u. Förderwesen der Sektion) im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) ausgeschrieben.

Der Monatsbezug beträgt mindestens:

  • € 4.441.30 brutto (A1/5)
  • € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
  • € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)

Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/5 bzw v1/4
Dienststelle:
BMASGPK Leitung
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
07. September 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.838,60 brutto (siehe obige Erklärung)
Referenzcode:
BMASGPK-26-0251

Aufgaben und Tätigkeiten

Koordinierung der externen und internen Kommunikation der Sektion. Sektionsinterne Koordination von parlamentarischen Anfragen und der Ministerratsunterlagen. Budgetangelegenheiten inklusive Budgetplanung- und Vollzug der Sektion. Fördermittelmanagement der Sektion inkl. Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Förderungsmitteln und Mitwirkung bei der Evaluierung von Förderungsvorhaben.

Erfordernisse

Verpflichtende Erfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
  • Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
  • Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.

Erwünschte weitere Qualifikationen:

  • Führungserfahrung, Projektleitungserfahrung
  • Fremdsprachenkenntnisse: gute Englischkenntnisse
  • Absolvierte Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen
  • Ausgezeichnete Kenntnisse der Verwaltungsabläufe im Ressort
  • Fundierte Kenntnisse in den Aufgabenbereichen der Abteilung insbesondere Budgetplanung und Vollzug, Fördermanagement, Kommunikation, Koordination abteilungsübergreifender Aufgaben
  • Kenntnisse der einschlägigen Aufgaben und Anforderungen im Bereich Öffentliche Gesundheit
  • Hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Selbständigkeit, Eigeninitiative und -verantwortlichkeit, Flexibilität, soziales Empfinden und Einfühlungsvermögen
  • Hohes Maß an Teamfähigkeit, Kooperations- und Koordinationsfähigkeit

Gemäß § 5 Abs. 2 a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht.

Die folgenden Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:

Anforderungen

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

  • Bewerbungsgesuch
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Nachweis über das unter den verpflichtenden Erfordernissen genannte, abgeschlossene und einschlägige Hochschulstudium
  • Bekanntgabe von Fremdsprachenkenntnissen
  • Eignungsgründe untergliedert in die Kategorien „Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“ und „sozialkommunikative Kompetenzen“; Schreiben zu „konzeptiven Leitvorstellungen“ für die Aufgabenerfüllung; schriftliches Konzept zur beabsichtigten Umsetzung von Frauenförderung und Gleichbehandlung;

Weitere Zeugnisse über akademische Abschlüsse, Dienst- und Fortbildungen etc. können gerne beigelegt werden.

Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO: www.sozialministerium.gv.at/ministerium/karriere.html

Bewerber:innen, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I, einzubringen. Die E-Mail-Adresse für Bewerbungen lautet: i2_bewerbungen@sozialministerium.gv.at.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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