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Bundesministerium für Bildung | Praxisschulleiter*in der Praxismittelschule der Pädagogischen Hochschule Wien BMB-26-2933

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Stellenausschreibung: Praxisschulleiter*in der Praxismittelschule der Pädagogischen Hochschule Wien

Praxisschulleiter*in der Praxismittelschule der Pädagogischen Hochschule Wien

PH Wien

Im Bereich der Pädagogischen Hochschule Wien gelangt die Stelle einer Schulleiterin*eines Schulleiters der Praxismittelschule mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Direktor/in
Dienststelle:
PH Wien
Dienstort:
Ettenreichgasse 45b, 1100 Wien
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
31.10.2031
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.11.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
25. September 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
l1 3.475,60 €, l2a2 3.162 €, pd 3.636,40 €
Referenzcode:
BMB-26-2933

Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 (SchUG), und dem Hochschulgesetz verbunden.

Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche (die auch generell unter www.bmb.gv.at/service/juk/ausschr/profilschulleitung.html beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter angeführt sind):

  • Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Schulunterrichtsgesetz zukommenden Aufgaben (§ 56 SchUG)
  • Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Dienstrecht zukommenden Aufgaben (Pflichten der Vorgesetzten und DienststellenleiterInnen - § 45 BDG 1979)
  • Schulmanagement inkl. Gender- und Diversity-Management (z.B. Prozessmanagement, Konflikt- und Krisenmanagement)
  • Professionalisierung und Personalentwicklung (insb. Auswahl, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals)
  • Pädagogische Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung
  • Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
  • Leitung und Gestaltung des schulischen Lebens, der Schulpartnerschaft und der Außenbeziehungen

Diese generellen Aufgaben einer Schulleitung werden für die konkrete Ausschreibung wie folgt ergänzt:

  • Etablierung der Praxismittelschule des Urban Diversity Education Campus PH Wien als Entwicklungs- und Forschungsschule
  • Kooperation und Mitarbeit an für die Hochschule relevanten Innovations- und Forschungsvorhaben zu Schule und Unterricht
  • Weiterentwicklung des Schulkonzeptes mit Fokus auf Ganztagspädagogik

Erfordernisse

a) Allgemeine Voraussetzungen:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder der unbeschränkte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungs- und Anstellungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.2, 23.3 und 24.4 zum BDG bzw. § 38 VBG
  • eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen (§ 207e Abs. 2 BDG)
  • Hochschullehrgang „Schulen professionell führen“ (1 Teil 20 ECTS) oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung (§ 207e Abs. 2 BDG).
Als inhaltlich gleichwertige Ausbildung gilt auch die Ausbildung, die im Bereich der Bildungsdirektion Wien als gleichwertig angesehen wird.

Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) sowie 30 ECTS des Gesamtumfangs des Hochschullehrgangs „Schulen professionell führen.“

b) Weitere Voraussetzungen:

Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erfoderlichen Führungs- und Managementkompetenzen, insbesondere

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Kompetenzen in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
  • Erfahrung in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. postsekundäre Bildungseinrichtungen, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Kooperationen
  • Aus- und Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Führung, Leadership und Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • eine besondere Innovationsbereitschaft für die Leitung einer Praxisschule

c) Diese generellen Anforderungen werden für die konkrete Ausschreibung wie folgt ergänzt:

  • Pädagogische sowie wissenschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen mit Fokus auf Urban Diversity Education

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

In der Bewerbung sind verpflichtend

1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,

2. die Führungs- und Managementkompetenzen und

3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion

unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die gesetzlich verlangten Inhalte werden für die konkrete Ausschreibung wie folgt ergänzt:

Der Bewerbung sind, neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten, geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen.

Folgende Unterlagen sind jedenfalls zu übermitteln:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Studienabschlüsse und über die tatsächliche und aktuelle Verwendung im pädagogischen Beruf/Lehrberuf.

Bewerbungsverfahren:

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren an der Pädagogischen Hochschule zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen / eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem zuständigen Bundesminister.

Das Monatsentgelt/Gehalt beträgt in Abhängigkeit von der Vorbildung mindestens l1 3.475,60 €, l2a2 3.162 €, pd 3.636,40 € und kann sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile erhöhen.

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt eine Dienstzulage. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993)

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Pädagogische Hochschule und dem Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at.

Bewerbungsfrist:

Veröffentlichung: 24.06.2026

Ende der Bewerbungsfrist: 25.09.2026

Einreichstelle für Bewerbungsgesuche:

Bewerbungsgesuche haben, unter Angabe der GZ 2026-0.523.811, innerhalb der Bewerbungsfrist online über die Jobbörse/Recruiting der Republik Österreich/Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ zu erfolgen (https://www.jobboerse.gv.at).

Kontaktinformation

Kontakt an der PH Wien:

Pädagogische Hochschule Wien

Abteilung Personal

E-Mail: a.per@phwien.ac.at

Grenzackerstraße 18, 1100 Wien

Bei technischen Fragen zur Jobbörse: +43 1 24 242-505999 oder servicedesk_jobboerse@brz.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung

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