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Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Bitpanda GmbH wegen Verstößen gegen die MiCAR

FMA – Finanzmarktaufsicht

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Sanktion der FMA: Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Bitpanda GmbH wegen Verstößen gegen die MiCAR

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Bitpanda GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind mehrere Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte („MiCAR“). Konkret hat die Bitpanda GmbH entgegen §Art. 8 Abs. 1, 5 MiCAR ein Kryptowerte-Whitepaper nicht spätestens 20 Arbeitstage vor dem Tag von dessen Veröffentlichung an die FMA übermittelt.

Weiters verbreitete die Bitpanda GmbH entgegen Art. 7 Abs. 2 MiCAR eine Marketingmitteilung, ohne zuvor das erforderliche Kryptowerte-Whitepaper veröffentlicht zu haben. Ferner unterließ die Bitpanda GmbH hinsichtlich einer Marketingmitteilung, die in Art. 7 Abs. 1 lit. e MiCAR genannte Erklärung über die fehlende behördliche Prüfung und Genehmigung und Alleinverantwortung des Anbieters sowie gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. d MiCAR eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse aufzunehmen.

Die MiCAR dient der Schaffung eines unionsweit einheitlichen Rechtsrahmens für Kryptowerte und bezweckt insbesondere den Schutz von Anleger:innen sowie die Sicherstellung der Integrität der Kryptomärkte. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Aktualisierung vom 01.10.2026

Die FMA leitet auf Antrag der Bitpanda GmbH ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der oben angeführten Veröffentlichung ein.

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