Zum Inhalt

FMA – Finanzmarktaufsicht | Information der FMA FMA erteilt KuCoin EU Exchange GmbH Neugeschäftsverbot wegen Pflichtverletzungen in der internen Organisation im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung von Finanzsanktionen. 19.02.2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen
Information der FMA: FMA erteilt KuCoin EU Exchange GmbH Neugeschäftsverbot wegen Pflichtverletzungen in der internen Organisation im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung von Finanzsanktionen.

FMA – Finanzmarktaufsicht

Information

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat festgestellt, dass die KuCoin EU Exchange GmbH, mit Sitz Am Grünen Prater 2, 1020 Wien, nicht mehr über geeignete Schlüsselfunktionen im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung von Finanzsanktionen (Geldwäschebeauftragter samt Stellvertretung, Sanktionenbeauftragter samt Stellvertretung) verfügt. Die nachhaltige Besetzung der genannten Schlüsselfunktionen ist eine zentrale Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb. Die FMA ordnet daher bescheidmäßig die unverzügliche Herstellung des rechtmäßigen Zustandes an. Der KuCoin EU Exchange GmbH wird weiters mit sofortiger Wirkung bis zur geeigneten Besetzung der Schlüsselfunktionen untersagt, Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit neuen Kunden sowie neue Verträge oder neue Produkte im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen abzuschließen (Neugeschäftsverbot).

Der Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes und das Neugeschäftsverbot gegen die KuCoin EU Exchange GmbH sind nicht rechtskräftig.

Hintergrund:

Die FMA hat der KuCoin EU Exchange am 27.11.2025 die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erteilt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schlüsselfunktionen des Geldwäschebeauftragten, des Sanktionenbeauftragten und deren jeweiligen Stellvertretungen im Einklang mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GWG) besetzt. Dies ist jedoch nach Kenntnis der FMA nicht mehr der Fall. Bis zur rechtmäßigen Nachbesetzung der Schlüsselfunktionen wird daher das Neugeschäftsverbot angeordnet.

Aktualisierung vom 06.05.2026

Die KuCoin EU Exchange GmbH hat Beschwerde gegen den Bescheid vom 30.03.2026 eingebracht, mit dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bestätigt wurde.

Aktualisierung vom 20.03.2026

Die KuCoin EU Exchange GmbH hat Beschwerde gegen den Bescheid eingebracht, mit welchem das Neugeschäftsverbot angeordnet wurde.

Aktualisierung vom 03.03.2026

Die FMA leitet auf Antrag der KuCoin EU Exchange GmbH ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der oben angeführten Veröffentlichung ein.

Verantwortlich für den Inhalt: : FMA – Finanzmarktaufsicht