3K Blitz-Donner GmbH (593909x) | Zwangsstrafe 06.12.2025
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Veröffentlicht auf EVI am 06.12.2025
Über die Geschäftsführung der oa Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg vom 17.10.2025, 2 Fr 181/25b, wegen Nichtanmeldung einer zur Eintragung ins Firmenbuch bestimmten Tatsache eine Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 700,-- rechtskräftig verhängt. (§ 24 Abs 2 FBG).
Quelle: LG Korneuburg, Firmenbuch-Nr.: 593909x, BNR: 00046, Vollzugsdatum: 05.12.2025