hiroki energy gmbh (535639f) | Zwangsstrafe 20.05.2025
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Veröffentlicht auf EVI am 20.05.2025
Mit Beschluss des Landesgerichtes St.Pölten vom 17.2.2025, 28 Fr 3374/24 s, wurde über den Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von EUR 1.500,-- wegen Nichtanmeldung einer aktuellen Geschäftsanschrift verhängt.
Quelle: LG St. Pölten, Firmenbuch-Nr.: 535639f, BNR: 00091, Vollzugsdatum: 16.05.2025