KF FLEXER GmbH (512258x) | Zwangsstrafe 31.01.2025
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Veröffentlicht auf EVI am 31.01.2025
Über die Geschäftsführung der oa Gesellschaft sowie über die GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg vom 21.11.2023, 33 Fr 342/23z, wegen Nichtvorlage des endgültigen Jahresabschlusses zum 31.12.2019 eine Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 350,-- rechtskräftig verhängt. (§ 24/2 FBG)
Quelle: LG Korneuburg, Firmenbuch-Nr.: 512258x, BNR: 00148, Vollzugsdatum: 25.01.2025