G.S Heuriger OG (560063y) | Zwangsstrafe 15.01.2025
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Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025
Über die beiden unbeschränkt haftenden Gesellschafter der G.S Heuriger OG mit dem Sitz in Linz wurde jeweils eine Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 800,00 wegen Verletzung einer Anmeldeverpflichtung verhängt (§ 24 Abs. 2 FBG).
Quelle: LG Linz, Firmenbuch-Nr.: 560063y, BNR: 00038, Vollzugsdatum: 09.01.2025