GRESCO Power Solution GmbH (435067f) | Zwangsstrafe 11.12.2024
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Veröffentlicht auf EVI am 11.12.2024
Mit Beschluss des Landesgerichtes St.Pölten vom 22.8.2024, 28 Fr 195/24 s, wurde über den Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von EUR 1.500,-- wegen Nichtanmeldung der Änderung im Stande der Gesellschafter verhängt.
Quelle: LG St. Pölten, Firmenbuch-Nr.: 435067f, BNR: 00163, Vollzugsdatum: 05.12.2024